Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Arbeitsvertrag Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V)

<< < (2/2)

Spid:
Der AG hat hier wie auch in den anderen Tarifregimen (TVÖD, TV-L, TV-H) einen sehr weiten Ermessensspielraum, was er als förderlich erachtet - so weit, daß man fast sagen könnte, daß es genügt, daß die Zeiten vorhanden sind. Allerdings nur fast, denn allzu große Willkür ohne Begründung ließe sich wohl monieren. Es muß aus der vorherigen Tätigkeit irgendein Mehrwert für den AG mindestens indirekt ableitbar sein. Das wäre aber selbst bei "Hat im Sudan als Hacke-Schippe-Männchen im Straßenbau gearbeitet und ist deshalb an die klimatischen Bedingungen unserer Dachgeschoßbüros gewohnt" darstellbar.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 18.05.2021 13:39 --- "Hat im Sudan als Hacke-Schippe-Männchen im Straßenbau gearbeitet und ist deshalb an die klimatischen Bedingungen unserer Dachgeschoßbüros gewohnt" darstellbar.

--- End quote ---
;D

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version