Autor Thema: Nachweis Laufbahnbefähigung (hier nichttechnischer Verwaltungsdienst)  (Read 7108 times)

trulu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Hallo,

ich interessiere mich aktuell für eine Stellenausschreibung in einer nachgeordneten Bundesbehörde. Bisher bin ich im Hochschulbereich nach TV-L angestellt . Es heißt hier, man müsse die "Laufbahnbefähigung zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst" oder alternativ ein Studium der Verwaltungswissenschaften vorweisen. Wie kann der Nachweis der Laufbahnbefähigung genau erbracht werden? Ich habe ein Studium in einem m. E. angrenzenden Bereich + mehrjährige Berufserfahrung mit Verwaltungstätigkeiten, weiß aber natürlich nicht, ob dies überhaupt als Laufbahnbefähigung i. S. dieser Ausschreibung gilt. Gibt es für die Beurteilung irgendein 'Raster' o. ä., in dem nachvollzogen werden kann, ab wann die Laufbahnbefähigung vorliegt, oder ist dies etwas, was die Personalabteilung nach eigenem Ermessen bzw. nach eigenen internen Vorgaben nach erfolgter Bewerbung überprüft?

Vielen Dank.

BStromberg

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Laufbahnbefähigung im engeren laufbahnrechtlichen Sinne liegt nicht vor, da ein zur Laufbahngruppe passender Vorbereitungsdienst nicht absolviert wurde. Das ist aber kein finales Ausschlusskriterium.

Wenn die formell-akademische Laufbahn-Zugangsberechtigung passt (hier ein einschlägiges Hochschulstudium auf Level Master oder vergleichbar), könnte eine Verbeamtung als sog. "anderer Bewerber" ggf. in Frage kommen. Ob das Studium passt oder wenigstens annehmbar ist, prüft die aufnehmende Behörde mit Verweis auf das einschlägige Laufbahnrecht.

Für eine Verbeamtung braucht es einschlägige/gleichwertige Berufserfahrung (also eine im h.D., was nicht vorzuliegen scheint) UND VOR ALLEM den Willen des designierten Diensherrn, zu verbeamten! Da hapert es im Kommunalbereich oftmals dran, weil kaum Personaler Lust auf solche Sonderlocken haben  :'(.

Im nachgelagerten Ministerialbereich des Bundes mag das alles etwas professioneller gehandhabt werden, aber dazu wird man hier im Forum keine Antwort drauf erhalten. Ich würde einfach mal zum Hörer greifen und direkt nachfragen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

trulu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
In der Stellenausschreibung heißt es A14 oder alternativ Einstellung EG13. Wäre die Chance für EG13 dann tendenziell höher?

Lars73

  • Gast
Steht dort A14 oder "bis A14" oder etwas ähnliches?

Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung wen man nimmt und dann wird das weitere geklärt. Im Regelfall wird dies Einstellung als Tarifbeschäftigter sein und dann Verbeamtung frühestens nach der Probezeit eher etwas später. Bei uns (Bundesoberbehörde) ist dann Verbeamtung auf Antrag meist kein großes Problem. Aber dürfte zumindest 1-1,5 Jahre nach Einstellung dauern. Um es abzuschätzen einfach mal in den Stellenplan der Behörde schauen und auch die IST-Zahlen im Stellenplan etc. vergleichen.

trulu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Es heißt:

"Die Eingruppierung für Tarifbeschäftigte erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 13 TVöD.

Der Dienstposten ist für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes nach Besoldungsgruppe A 14 BBesG bewertet. Die konkreten Beförderungsmöglichkeiten sind von der jeweiligen aktuellen Planstellensituation abhängig."

Wo lässt sich denn nachlesen, welche Studiengänge prinzipiell 'passen' könnten, wenn es nicht explizit ein Studium der Verwaltungswissenschaft ist?

Lars73

  • Gast
Vermutlich wird alles gehen was in der Stellenausschreibung als mögliche Qualifikation genannt wird. Das Laufbahnrecht des Bundes ist ziemlich flexibel.

Spannend das der Dienstposten nach A14 bewertet ist und nach TVöD nur nach E13. Würde mich schon interessieren wie die ihre Dienstposten bewerten. (Verbeamtung wäre trotzdem voraussichtlich in der A13.)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,691
Wie kann der Nachweis der Laufbahnbefähigung genau erbracht werden?

Durch eine amtliches Schreiben, welches die Laufbahnbefähigung zuerkennt oder Abschluss eines Vorbereitungsdienstes, der die Laufbahnbefähigung beinhaltet.

trulu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Aber ein amtliches Schreiben kann man ja wahrscheinlich nur dann erhalten, wenn man bereits eine Stelle inne hat (hatte), bei dem die Laufbahnbefähigung anerkannt wurde, oder? Oder kann man einen solchen Nachweis nach Antrag bei irgendeiner Institution erhalten?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,691
ersteres korrekt, letzteres mir nicht bekannt.

Aber für deinen konkreten Fall auch nicht relevant, da die Laufbahnbefähigung nicht vorhanden ist und somit nur der Weg als Tarifbeschäftigter möglich ist.

trulu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Verstehe ich es aber dann richtig, wenn  "Laufbahnbefähigung zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst" oder alternativ ein "Studium der Verwaltungswissenschaften" gefordert wird, die Einstellung als Tarifbeschäftigter definitiv nur dann möglich ist, wenn der Studienabschluss explizit "Verwaltungswissenschaftler" lautet? Ich frage, da ich gelesen habe, dass teils auch Studiengänge aus dem Bereich der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaft für die Laufbahnbefähigung anerkannt würden?


Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,691
ja. Der öffentliche Arbeitgeber ist daran gebunden, was er in der Ausschreibung als Anforderung definiert. Schau nochmal genau in die Ausschreibung, ich glaube nicht, dass dort "Studium der Verwaltungswissenschaften" steht.

trulu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Wörtlich heißt es:

"Zwingende Anforderungskriterien

- Laufbahnbefähigung zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst
- Alternativ: erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschul-/Masterstudium der Verwaltungswissenschaften
- Sprachkenntnisse in Englisch"

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,691
dann ists auch zwingend genau das Studium.

Lars73

  • Gast
Eine vorliegende Laufbahnbefähigung würde auch reichen. Dazu müsste sie in der Vergangenheit schon festgestellt worden sein.