Autor Thema: Eingruppierung E12 ohne Personalverantwortung  (Read 7801 times)

Egon12

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Hallo Miteinander,

welche Voraussetzungen müssen für eine Eingruppierung in E12 ohne Personalverantwortung gegeben sein?
Oder ist an die E12 immer ein "Maß der Verantwortung" geknüpft?

Spid

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Antw:Eingruppierung E12 ohne Personalverantwortung
« Antwort #1 am: 04.05.2021 10:45 »
E12 ist im allg. Teil stets an das Maß der Verantwortung geknüpft - schließlich ist es das Heraushebungsmerkmal der Entgeltgruppe. Das hat aber grundsätzlich nichts mit Personalverantwortung zu tun.

Lars73

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Antw:Eingruppierung E12 ohne Personalverantwortung
« Antwort #2 am: 04.05.2021 10:51 »
E12 in welchen Abschnitt der Entgeltordnung?

Organisator

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Antw:Eingruppierung E12 ohne Personalverantwortung
« Antwort #3 am: 04.05.2021 11:27 »
E12 ist im allg. Teil stets an das Maß der Verantwortung geknüpft - schließlich ist es das Heraushebungsmerkmal der Entgeltgruppe. Das hat aber grundsätzlich nichts mit Personalverantwortung zu tun.

Ist nicht eins der beiden maßgeblichen Kriterien für das Maß der Verantwortung die "Spitzenposition im öffentlichen Dienst", also die Leitung größter Organisationseinheiten; somit inklusive Personalverantwortung?

Spid

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Antw:Eingruppierung E12 ohne Personalverantwortung
« Antwort #4 am: 04.05.2021 11:55 »
Personalverantwortung kann zum Maß der Verantwortung beitragen - sie ist aber keine Voraussetzung für die Erfüllung des Heraushebungsmerkmals, das bspw. auch durch die Bearbeitung besonders schwieriger Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder für die Allgemeinheit erfüllt sein kann.

Egon12

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Antw:Eingruppierung E12 ohne Personalverantwortung
« Antwort #5 am: 04.05.2021 12:28 »
Danke für die Erklärung

Ja es geht um den allgemeinen Teil der Verwaltung

Organisator

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Antw:Eingruppierung E12 ohne Personalverantwortung
« Antwort #6 am: 04.05.2021 14:47 »
Personalverantwortung kann zum Maß der Verantwortung beitragen - sie ist aber keine Voraussetzung für die Erfüllung des Heraushebungsmerkmals, das bspw. auch durch die Bearbeitung besonders schwieriger Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder für die Allgemeinheit erfüllt sein kann.

Genau:
Entweder Personalverantwortung oder die angesprochenen Grundsatzfragen. Ich war nur irritiert, weil du die Personalverantwortung grundsätzlich ausgeschlossen hast.

@ Egon Das sind auch die wesentlichen Aufgaben, die ein besonderes Maß der Verantwortung benötigen.

Egon12

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Antw:Eingruppierung E12 ohne Personalverantwortung
« Antwort #7 am: 19.05.2021 07:44 »
Danke, der Ball liegt nun vorerst bei meiner Administration und dem BAV

Das wird sicher Jahre dauern