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E10 IT Stelle - E9a Vertrag

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Sonken:
Hallo Zusammen,

bin recht neu im öffnetlichen Dienst (Nov 2020) daher verzeiht meine Frage(n).
Folgendes Szenario.

Gesucht wurde ein Fachinformatiker - die Stelle war von 9a-E10 vorgesehen. Sie wurde neu geschaffen, daher hat man mir gesagt, muss die Stelle erst noch bewertet werden. Das sollte nach meiner Probezeit erfolgen. Bis dahin erhalte ich das Entgelt der Gruppe e9a.

Kurz zu mir: Ich bin Berufseinsteiger - Jan/2020 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen. - Kein Studium

Ich habe seit Anfang an die exakt gleichen Tätigkeiten wie mein Kollege ausgeführt…
Ende April hat mein Kollege (Stelle als E10 bewertet) gekündigt. Ich hatte nach meiner Probezeit (Ende April) ein Gespräch im dem es hieß ich solle die Tätigkeiten des Kollegen übernehmen (anstatt das meine Stelle bewertet wird).
Nun sagte man mir, dass trotz Übernahme der Stelle des Kollegen ich aufgrund mangelnder Erfahrung eine E9A erhalten würde.

Nächste Woche soll es dann das Gespräch mit meinem Fachdienstleiter/Personalabteilung geben.

Nun meine Fragen:
1. Ist die Begründung legitim? Ich führe alle Tätigkeiten der Stelle schon seit Nov2020 aus (meine neu geschaffene Stelle war wohl als exakt gleiche Stelle des Kollegen vorgesehen) - daher wirkt es eher für mich so, als wenn der Argbeitgeber die gleiche Arbeit für weniger Geld erhalten möchte.
2. Hat der Arbeitgeber Möglichkeiten mir diese mangelnde Erfahrung anzuerkennen - wenn er will?
3. Gibt es für die Erfahrung nicht die Erfahrungstufen?
4. Wenn sie mir fehlende Erfahrung vorhalten, wieso setzten sie mich dann auf die Stelle und erwaten, dass ich die alle Tätigkeiten entsprechend ausführe(n kann)?

Vielen Dank!

Spid:
1. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Es wurde nichts vorgetragen, das vermuten ließe, daß E9a nicht die zutreffende Eingruppierung sei.

2. Welche mangelnde Erfahrung?

3. Es gibt im TVÖD keine Erfahrungsstufen.

4. Stellen sind tariflich unbeachtlich, ihre Besetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Bastel:
Vermutlich wird der TE verarscht. Offiziell wurden Tätigkeiten für 9a übertragen und hinterrücks lässt man Ihn höherwertige Tätigkeiten ausführen.

@TE, sollte man dir nicht die Tätigkeiten der E10 offiziell übertragen, dann führe Sie nicht mehr aus.

Sonken:
Danke für die Antworten.

@ Spid
1. Der Aussage entnehme ich, dass ich entsprechend meiner Tätigkeiten eingruppiert werden sollte.
2. Der Arbeitgeber hielt mir meine bisherige Berufserfahrung von einem Jahr als zu wenig für E10 vor.
3. Ok. Gemeint waren die Stufen 1-6 in den jeweiligen Entgeldgruppen.
4. Ok.

@Bastel
Ja so komme ich mir auch vor. Den Punkt der Übertragung werde ich, sofern nötig, ansprechen.

Verstehe ich das richtig?:
Sofern ich alle Tätigkeiten einer E10 Stelle ausführe, sollte ich auch entsprechend in eine E10 eingruppiert werden. Die vom Arbeitgeber angesprochene mangelnde Erfahrung würde mich prinzipiell nur daran hindern, Tätigkeiten der E10 übertragen zu bekommen.
->Wenn sie mir nur E9a geben wollen, sollte ich nur Tätigkeiten der E9a ausführen. Wenn Sie wollen, dass ich E10 Tätigkeiten ausführen, sollte ich auch das Entgeld einer E10 erhalten?

Spid:
Man wird nicht eingruppiert, man ist unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Stellen sind dafür unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

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