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IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker

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numinous:
Liebe Forumsmitglieder,

Ich habe an einer Universität eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration abgeschlossen und arbeite nun seit mehr als 8,5 Jahren als ausgelernter FISI dort. Übernommen wurde ich auf E7 und durch die Anpassungen im Tarifvertrag bin ich wie viele andere FISI Kollegen seit Anfang 2020 in E8.

Wenige Monate nach meiner damaligen Ausbildung wurde ich zum Co-Admin des Mail-Systems und dazugehöriger Dienste mit einem Vorgesetzten (E13), welchen ich in Abwesenheit bei Mail-Belangen vertrete. 1-2 Jahre später war ich für den Aufbau und Betrieb einer OpenSource Groupware Lösung zuständig. Aktuell arbeite ich zusätzlich dazu mit meinem genannten Vorgesetzten an der Ablösung des aktuellen Mail-Systems. Das neue System wurde komplett  von uns beiden aufgebaut und ist kurz davor in Betrieb zu gehen.

Abgesehen von der Veränderung des Tarifvertrags hat sich seit meiner Eingruppierung unter E7 im Jahr 2012 nur meine Tätigkeit wie oben beschrieben verändert. Ich hatte in diesem Zeitraum einmalig ein Gespräch mit meinem Abteilungsleiter dazu (ca. 2017), der mir in etwa sagte, dass ich mich doch gut einsetzen solle um zukünftig bei Höhergruppierungen oder freien Stellen in Betracht gezogen zu werden.

Mehrere frustierte Jahre sind vergangen, in denen ich mehr oder weniger akzeptiert hatte, dass wohl aus einer Höhergruppierung nichts wird. Vor wenigen Monaten war ich dann durch Recherche im Tarifvertrag und weiteren Quellen bestärkt, dass meine Tätigkeiten nicht vom aktuellen E8 abgedeckt werden. Ich habe dann einen formlosen Antrag auf Höhergruppierung beim AL gestellt um herauszufinden wo meine aktuellen Tätigkeiten einzuordnen sind.

Nun habe ich mitbekommen, dass einer Höhergruppierung auf E9a wohl nichts im Wege steht. Aufgrund der vielen Jahre in denen sich meine Tätigkeiten grundlegend verändert haben aber nicht die EG bin ich mit dieser Aussage nicht zufrieden. Auf meine Nachfrage zur Möglichkeit einer höheren Entgeltgruppe erhielt ich die Aussage, dass ein Überspringen von Entgeltgruppen nicht möglich sei.


Stimmt das? Auf der Seite (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html) ist auch von Höhergruppierung mit Überspringen die Rede.
Welche Möglichkeiten habe ich außerdem, um prüfen zu lassen unter welche Entgeltgruppe meine aktuellen Tätigkeiten fallen, wenn mein AL mir hierzu keine oder nur spärliche Auskunft liefern sollte?
Und sind im Falle einer Höhergruppierung die Jahre, in denen ich bereits die Tätigkeiten unter der aktuellen EG ausführe einfach verloren? Oder gibt es eine Möglichkeit diese Ansprüche irgendwie geltend zu machen?

Ich habe bereits einige Seiten des Threads 'Eingruppierung IT ab 2021' gelesen, bisher aber noch nichts passendes zu meinem Fall gefunden und bin über jede Hilfe dankbar.


Vielen Dank für eure Hilfe

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung in keinster Weise. Eine Höhergruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe, die sich nach §12 TV-L ergibt. Das kann auch von E1 in E15 gehen. Die Eingruppierung stellt das zuständige ArbG aufgrund eines Feststellungsantrags fest. Ein Antrag an den AG, er möge die Eingruppierung überprüfen, hat hingegen keine Wirkung, der AG muß diesen nicht mal zur Kenntnis nehmen, geschweige denn bearbeiten. Da die Eingruppierung, wie bereits ausgeführt, nicht von der Rechtsmeinung des AG abhàngt, sind TB stets korrekt eingruppiert. Daraus resultierende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen aber nach 6 Monaten, so sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden.

GofX:

--- Zitat von: numinous am 19.05.2021 04:17 ---Auf meine Nachfrage zur Möglichkeit einer höheren Entgeltgruppe erhielt ich die Aussage, dass ein Überspringen von Entgeltgruppen nicht möglich sei.

--- End quote ---

Typischer Beamten-Bullshit, wenn in diesem Zusammenhang an eine verbotene Sprungbeförderung gedacht wird.

Einfach auf den Unterschied im Tarifrecht hinweisen, dass dort entsprechend der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert wird - und nicht nach irgendeinem Laufbahnprinzip.

Bastel:
Ich würde mir einen neuen AG suchen...

Arno-Nühm:
Sorry, aber wer sich als Fachinformatiker, in der heutigen Zeit, mit dieser Entgeltgruppe abspeisen lässt, dem ist nicht mehr zu helfen. Ich kann dir nur raten, den AG zu wechseln. Alles Gute.

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