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IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker

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WasDennNun:

--- Zitat von: numinous am 19.05.2021 11:40 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 19.05.2021 08:35 ---Lasse dir von den Loosern der Personalstelle bestätigen, dass dies deine Auszuübenden Tätigkeiten sind.
Weise sie darauf hin, dass du bis zur Bestätigung dass diese Tätigkeiten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, du diese nicht ausüben kannst, sondern nur noch die Tätigkeiten ausübst, die dir seitens der Personalstelle bei Einstellung zugewiesen wurden.

--- End quote ---

Das könnte ich mal anstoßen und schauen was passiert.

--- End quote ---
Sofern die Tätigkeiten zu einer höheren EG führen, darfst du sie nicht ausüben, da sie nicht von deinem Vorgesetzten angewiesen werden können, sondern nur vom AG (idR verteten durch die Personaler).

Spid würde darauf hinweisen, dass du ansonsten abgemahnt werden könntest und dein Vorgesetzter gleich mit.
Aber die Looser von Personaler wissen das zum Glück nicht.

Spid:

--- Zitat von: numinous am 19.05.2021 12:06 ---
--- Zitat von: Spid am 19.05.2021 05:56 ---Die Eingruppierung stellt das zuständige ArbG aufgrund eines Feststellungsantrags fest.

--- End quote ---

Hast du hierzu vllt zusätzliche Infos/Links wie ich so einen Antrag stelle?

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Schriftlich beim zuständigen ArbG.

numinous:

--- Zitat von: WasDennNun am 19.05.2021 12:14 ---Und welche EG wäre das deiner Meinung nach, wenn du diese Tätigkeiten übertragen bekommen würdest?

--- End quote ---

Die oben beschriebenen Tätigkeiten habe ich bereits seit vielen Jahren.
Ich würde mich nach längerem lesen in (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8) was zwar nicht direkt für TVL gilt, die Wortlaute sind aber fast identisch, auf E9b einfstufen. Teile meiner Arbeit fallen vielleicht unter E10, aber vermutlich anteilig zu wenig und da kann ich die Anforderungen nicht gut genug einschätzen.


--- Zitat von: WasDennNun am 19.05.2021 12:17 ---Lasse dir von den Loosern der Personalstelle bestätigen, dass dies deine Auszuübenden Tätigkeiten sind.
Weise sie darauf hin, dass du bis zur Bestätigung dass diese Tätigkeiten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, du diese nicht ausüben kannst, sondern nur noch die Tätigkeiten ausübst, die dir seitens der Personalstelle bei Einstellung zugewiesen wurden.

--- End quote ---

Nach Gespräch mit Vertretern des Personalrat und einem weiteren Kollegen (E13) ist der Konsens, dass die Personalabteilung keine deartige Bestätigung ausstellt (da Sie auch nicht wissen was die auszuübenden Tätigkeiten des AN sind) sondern nur der Abteilungsleiter den Personalern eine neue Tätigkeitsbeschreibung (z.b. bei Höhergruppierung) zuschickt, die dann vom AN unterschrieben wird.

Und da die Verträge sehr viel Interpretationsspielraum zulassen, fällt es mir sehr schwer zu argumentieren, welche Teile meiner Arbeit davon irgendwie abgedeckt werden und welche nicht. Allein Stichworte wie Selbstständigkeit und Eigenverantwortung tauchen darin nicht auf, sondern eher dass die Arbeit nach Anleitung ausgeführt wird, dies lässt sich m.m.n aber auch schwer wiederlegen.

Bastel:
Such dir am besten einen neuen AG...

WasDennNun:

--- Zitat von: numinous am 19.05.2021 21:32 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 19.05.2021 12:14 ---Und welche EG wäre das deiner Meinung nach, wenn du diese Tätigkeiten übertragen bekommen würdest?

--- End quote ---

Die oben beschriebenen Tätigkeiten habe ich bereits seit vielen Jahren.

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Tariflich gesehen muss man ganz strikt zwischen auszuübenden Tätigkeiten (also das was dir die Personalstelle zuweist) und ausgeübten Tätigkeiten (als das was du tatsächlich machst) unterscheiden.
Rechtlich gesehen darfst du nur ersteres machen und letzteres einfach liegen lassen ist oftmals nicht angreifbar.


--- Zitat ---Ich würde mich nach längerem lesen in (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8) was zwar nicht direkt für TVL gilt, die Wortlaute sind aber fast identisch, auf E9b einfstufen. Teile meiner Arbeit fallen vielleicht unter E10, aber vermutlich anteilig zu wenig und da kann ich die Anforderungen nicht gut genug einschätzen.

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Im Zweifel hier rein posten oder von einem Profi überprüfen lassen oder rechtlichen Beistand einholen.
Macht man ja in vielen lebenslagen, warum nicht beim gehalt auch.


--- Zitat ---
--- Zitat von: WasDennNun am 19.05.2021 12:17 ---Lasse dir von den Loosern der Personalstelle bestätigen, dass dies deine Auszuübenden Tätigkeiten sind.
Weise sie darauf hin, dass du bis zur Bestätigung dass diese Tätigkeiten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, du diese nicht ausüben kannst, sondern nur noch die Tätigkeiten ausübst, die dir seitens der Personalstelle bei Einstellung zugewiesen wurden.

--- End quote ---

Nach Gespräch mit Vertretern des Personalrat und einem weiteren Kollegen (E13) ist der Konsens, dass die Personalabteilung keine deartige Bestätigung ausstellt (da Sie auch nicht wissen was die auszuübenden Tätigkeiten des AN sind) sondern nur der Abteilungsleiter den Personalern eine neue Tätigkeitsbeschreibung (z.b. bei Höhergruppierung) zuschickt, die dann vom AN unterschrieben wird.
--- End quote ---
Es kommt nicht darauf an, wer die Dinge, die zu tun sind zusammenstellt und niederschreibt, sondern, dass die Personalstelle davon Kenntnis hat und sie dir zuweist.
Also Stelle die Dinge mit deinem Abteilungsleiter so zusamme0,n wie sie deiner (illegalerweise) ausgeübten Tätigkeiten entsprechen (oder so dass da eine HG bei rauskommt) und lasse sie dir vom Personaler zur Unterschrift vorlegen. Dann sieht man weiter, denn dann sind sie deine auszuübenden tätigkeiten und der Personaler hat nichts mehr zu melden was die Bezahlung angeht.
Zur Not mit entsprechender Unterstützung des ArbG.

--- Zitat ---Und da die Verträge sehr viel Interpretationsspielraum zulassen, fällt es mir sehr schwer zu argumentieren, welche Teile meiner Arbeit davon irgendwie abgedeckt werden und welche nicht. Allein Stichworte wie Selbstständigkeit und Eigenverantwortung tauchen darin nicht auf, sondern eher dass die Arbeit nach Anleitung ausgeführt wird, dies lässt sich m.m.n aber auch schwer wiederlegen.

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Dann frage deinen Chef jeden Tag dreimal was zu tun ist und wenn keine Anleitung kommt kuckst du Weiterbildungsyoutubes.

Im Kern ist der Ball bei deinem Abteilungsleiter, der gewisse Tätigkeiten braucht und sie bei der Personalstelle "beantragen" muss.
Das wird er aber nicht machen, wenn du freiwillig etwas leistet, zu dem du nicht verpflichtet bist.

Im Endeffekt: Selber Schuld, wenn du dich verarschen lässt und höherwertig Arbeit verrichtest ohne dafür bezahlt zu werden.
oder dir nicht einen AG suchst, der dich so bezahlt wie du es willst.

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