Autor Thema: IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker  (Read 6034 times)

numinous

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Liebe Forumsmitglieder,

Ich habe an einer Universität eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration abgeschlossen und arbeite nun seit mehr als 8,5 Jahren als ausgelernter FISI dort. Übernommen wurde ich auf E7 und durch die Anpassungen im Tarifvertrag bin ich wie viele andere FISI Kollegen seit Anfang 2020 in E8.

Wenige Monate nach meiner damaligen Ausbildung wurde ich zum Co-Admin des Mail-Systems und dazugehöriger Dienste mit einem Vorgesetzten (E13), welchen ich in Abwesenheit bei Mail-Belangen vertrete. 1-2 Jahre später war ich für den Aufbau und Betrieb einer OpenSource Groupware Lösung zuständig. Aktuell arbeite ich zusätzlich dazu mit meinem genannten Vorgesetzten an der Ablösung des aktuellen Mail-Systems. Das neue System wurde komplett  von uns beiden aufgebaut und ist kurz davor in Betrieb zu gehen.

Abgesehen von der Veränderung des Tarifvertrags hat sich seit meiner Eingruppierung unter E7 im Jahr 2012 nur meine Tätigkeit wie oben beschrieben verändert. Ich hatte in diesem Zeitraum einmalig ein Gespräch mit meinem Abteilungsleiter dazu (ca. 2017), der mir in etwa sagte, dass ich mich doch gut einsetzen solle um zukünftig bei Höhergruppierungen oder freien Stellen in Betracht gezogen zu werden.

Mehrere frustierte Jahre sind vergangen, in denen ich mehr oder weniger akzeptiert hatte, dass wohl aus einer Höhergruppierung nichts wird. Vor wenigen Monaten war ich dann durch Recherche im Tarifvertrag und weiteren Quellen bestärkt, dass meine Tätigkeiten nicht vom aktuellen E8 abgedeckt werden. Ich habe dann einen formlosen Antrag auf Höhergruppierung beim AL gestellt um herauszufinden wo meine aktuellen Tätigkeiten einzuordnen sind.

Nun habe ich mitbekommen, dass einer Höhergruppierung auf E9a wohl nichts im Wege steht. Aufgrund der vielen Jahre in denen sich meine Tätigkeiten grundlegend verändert haben aber nicht die EG bin ich mit dieser Aussage nicht zufrieden. Auf meine Nachfrage zur Möglichkeit einer höheren Entgeltgruppe erhielt ich die Aussage, dass ein Überspringen von Entgeltgruppen nicht möglich sei.


Stimmt das? Auf der Seite (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html) ist auch von Höhergruppierung mit Überspringen die Rede.
Welche Möglichkeiten habe ich außerdem, um prüfen zu lassen unter welche Entgeltgruppe meine aktuellen Tätigkeiten fallen, wenn mein AL mir hierzu keine oder nur spärliche Auskunft liefern sollte?
Und sind im Falle einer Höhergruppierung die Jahre, in denen ich bereits die Tätigkeiten unter der aktuellen EG ausführe einfach verloren? Oder gibt es eine Möglichkeit diese Ansprüche irgendwie geltend zu machen?

Ich habe bereits einige Seiten des Threads 'Eingruppierung IT ab 2021' gelesen, bisher aber noch nichts passendes zu meinem Fall gefunden und bin über jede Hilfe dankbar.


Vielen Dank für eure Hilfe

Spid

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #1 am: 19.05.2021 05:56 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung in keinster Weise. Eine Höhergruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe, die sich nach §12 TV-L ergibt. Das kann auch von E1 in E15 gehen. Die Eingruppierung stellt das zuständige ArbG aufgrund eines Feststellungsantrags fest. Ein Antrag an den AG, er möge die Eingruppierung überprüfen, hat hingegen keine Wirkung, der AG muß diesen nicht mal zur Kenntnis nehmen, geschweige denn bearbeiten. Da die Eingruppierung, wie bereits ausgeführt, nicht von der Rechtsmeinung des AG abhàngt, sind TB stets korrekt eingruppiert. Daraus resultierende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen aber nach 6 Monaten, so sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden.

GofX

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #2 am: 19.05.2021 07:13 »
Auf meine Nachfrage zur Möglichkeit einer höheren Entgeltgruppe erhielt ich die Aussage, dass ein Überspringen von Entgeltgruppen nicht möglich sei.

Typischer Beamten-Bullshit, wenn in diesem Zusammenhang an eine verbotene Sprungbeförderung gedacht wird.

Einfach auf den Unterschied im Tarifrecht hinweisen, dass dort entsprechend der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert wird - und nicht nach irgendeinem Laufbahnprinzip.

Bastel

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #3 am: 19.05.2021 07:24 »
Ich würde mir einen neuen AG suchen...

Arno-Nühm

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #4 am: 19.05.2021 07:32 »
Sorry, aber wer sich als Fachinformatiker, in der heutigen Zeit, mit dieser Entgeltgruppe abspeisen lässt, dem ist nicht mehr zu helfen. Ich kann dir nur raten, den AG zu wechseln. Alles Gute.

WasDennNun

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #5 am: 19.05.2021 08:35 »
Ich würde mir einen neuen AG suchen...
Stelle für dich mal deine Arbeitsvorgänge und Zeitanteile zusammen.
Lasse diese dir vom Vorgestzten als nötige AV bestätigen.
Leite da ab, was das für eine EG sein würde.
Lasse dir von den Loosern der Personalstelle bestätigen, dass dies deine Auszuübenden Tätigkeiten sind.
Weise sie darauf hin, dass du bis zur Bestätigung dass diese Tätigkeiten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, du diese nicht ausüben kannst, sondern nur noch die Tätigkeiten ausübst, die dir seitens der Personalstelle bei Einstellung zugewiesen wurden.

Tröste deinen Chef, dass er dich aktuell nicht einsetzen kann, weil er sich nicht um die Übertragung der benötigten Tätigkeiten bemüht hat.

Suche derweil einen anderen Arbeitgeber, der evtl. bereit ist, dir das Geld zuzahlen, für das du gewillt bist zu arbeiten.
Weise dann deinen AG daraufhin, dass du eine Zulage in Höhe 2 Stufen mehr erwartest, da du ansonsten abwandern wirst.

Lehen dich zurück und genieße die Show.

kanute1

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #6 am: 19.05.2021 10:47 »
Hey,

ich kann deine Situation sehr gut verstehen. Habe auch im ÖD gelernt und anschließend als Fachinformatiker AE dort gearbeitet. Habe es zwar bis zu einer E9a geschafft, aber Kollegen waren bei gleicher Tätigkeit mit E11 oder E12 eingruppiert. Ich habe diesen Missstand 3 Jahre lang, jeden Monat bei meinem Vorgesetzten angesprochen. Die Hoffnung war immer auf dieser Anpassung des TV-L. Das verläuft zumindest bei uns wieder Behörden typisch. Erstmal Hoffnung machen. Dann sagen es dauert sehr viel länger als dieses Jahr und man rudert auch schon mal kräftig zurück. Wahrscheinlich kann ich mir davon nichts erhoffen.

Naja. Ich Wechsel jetzt zum 01.07 und steige bei meinem neuen AG in etwa mit einer E11 S5 ein.

Kurz um. Wenn es dich zu sehr belastet, such dir etwas anderes. Der ÖD ist nicht der Nabel der Welt…

numinous

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #7 am: 19.05.2021 11:40 »
Vielen dank für die schnellen Antworten.

Ich würde mir einen neuen AG suchen...

Wird langfristig die einzig sinnvolle Option sein.

Stelle für dich mal deine Arbeitsvorgänge und Zeitanteile zusammen.
Lasse diese dir vom Vorgestzten als nötige AV bestätigen.
Leite da ab, was das für eine EG sein würde.

Habe ich bereits gemacht und das war auch ursprünglich der Grund warum ich mich erneut an den AL gewendet habe.

Lasse dir von den Loosern der Personalstelle bestätigen, dass dies deine Auszuübenden Tätigkeiten sind.
Weise sie darauf hin, dass du bis zur Bestätigung dass diese Tätigkeiten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, du diese nicht ausüben kannst, sondern nur noch die Tätigkeiten ausübst, die dir seitens der Personalstelle bei Einstellung zugewiesen wurden.

Das könnte ich mal anstoßen und schauen was passiert.

numinous

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #8 am: 19.05.2021 12:06 »
Die Eingruppierung stellt das zuständige ArbG aufgrund eines Feststellungsantrags fest.

Hast du hierzu vllt zusätzliche Infos/Links wie ich so einen Antrag stelle?

WasDennNun

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #9 am: 19.05.2021 12:14 »
Stelle für dich mal deine Arbeitsvorgänge und Zeitanteile zusammen.
Lasse diese dir vom Vorgestzten als nötige AV bestätigen.
Leite da ab, was das für eine EG sein würde.

Habe ich bereits gemacht und das war auch ursprünglich der Grund warum ich mich erneut an den AL gewendet habe.
Und welche EG wäre das deiner Meinung nach, wenn du diese Tätigkeiten übertragen bekommen würdest?

WasDennNun

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #10 am: 19.05.2021 12:17 »
Lasse dir von den Loosern der Personalstelle bestätigen, dass dies deine Auszuübenden Tätigkeiten sind.
Weise sie darauf hin, dass du bis zur Bestätigung dass diese Tätigkeiten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, du diese nicht ausüben kannst, sondern nur noch die Tätigkeiten ausübst, die dir seitens der Personalstelle bei Einstellung zugewiesen wurden.

Das könnte ich mal anstoßen und schauen was passiert.
Sofern die Tätigkeiten zu einer höheren EG führen, darfst du sie nicht ausüben, da sie nicht von deinem Vorgesetzten angewiesen werden können, sondern nur vom AG (idR verteten durch die Personaler).

Spid würde darauf hinweisen, dass du ansonsten abgemahnt werden könntest und dein Vorgesetzter gleich mit.
Aber die Looser von Personaler wissen das zum Glück nicht.

Spid

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #11 am: 19.05.2021 12:23 »
Die Eingruppierung stellt das zuständige ArbG aufgrund eines Feststellungsantrags fest.

Hast du hierzu vllt zusätzliche Infos/Links wie ich so einen Antrag stelle?

Schriftlich beim zuständigen ArbG.

numinous

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #12 am: 19.05.2021 21:32 »
Und welche EG wäre das deiner Meinung nach, wenn du diese Tätigkeiten übertragen bekommen würdest?

Die oben beschriebenen Tätigkeiten habe ich bereits seit vielen Jahren.
Ich würde mich nach längerem lesen in (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8) was zwar nicht direkt für TVL gilt, die Wortlaute sind aber fast identisch, auf E9b einfstufen. Teile meiner Arbeit fallen vielleicht unter E10, aber vermutlich anteilig zu wenig und da kann ich die Anforderungen nicht gut genug einschätzen.

Lasse dir von den Loosern der Personalstelle bestätigen, dass dies deine Auszuübenden Tätigkeiten sind.
Weise sie darauf hin, dass du bis zur Bestätigung dass diese Tätigkeiten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, du diese nicht ausüben kannst, sondern nur noch die Tätigkeiten ausübst, die dir seitens der Personalstelle bei Einstellung zugewiesen wurden.

Nach Gespräch mit Vertretern des Personalrat und einem weiteren Kollegen (E13) ist der Konsens, dass die Personalabteilung keine deartige Bestätigung ausstellt (da Sie auch nicht wissen was die auszuübenden Tätigkeiten des AN sind) sondern nur der Abteilungsleiter den Personalern eine neue Tätigkeitsbeschreibung (z.b. bei Höhergruppierung) zuschickt, die dann vom AN unterschrieben wird.

Und da die Verträge sehr viel Interpretationsspielraum zulassen, fällt es mir sehr schwer zu argumentieren, welche Teile meiner Arbeit davon irgendwie abgedeckt werden und welche nicht. Allein Stichworte wie Selbstständigkeit und Eigenverantwortung tauchen darin nicht auf, sondern eher dass die Arbeit nach Anleitung ausgeführt wird, dies lässt sich m.m.n aber auch schwer wiederlegen.

Bastel

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #13 am: 19.05.2021 21:38 »
Such dir am besten einen neuen AG...

WasDennNun

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #14 am: 20.05.2021 07:37 »
Und welche EG wäre das deiner Meinung nach, wenn du diese Tätigkeiten übertragen bekommen würdest?

Die oben beschriebenen Tätigkeiten habe ich bereits seit vielen Jahren.
Tariflich gesehen muss man ganz strikt zwischen auszuübenden Tätigkeiten (also das was dir die Personalstelle zuweist) und ausgeübten Tätigkeiten (als das was du tatsächlich machst) unterscheiden.
Rechtlich gesehen darfst du nur ersteres machen und letzteres einfach liegen lassen ist oftmals nicht angreifbar.

Zitat
Ich würde mich nach längerem lesen in (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8) was zwar nicht direkt für TVL gilt, die Wortlaute sind aber fast identisch, auf E9b einfstufen. Teile meiner Arbeit fallen vielleicht unter E10, aber vermutlich anteilig zu wenig und da kann ich die Anforderungen nicht gut genug einschätzen.
Im Zweifel hier rein posten oder von einem Profi überprüfen lassen oder rechtlichen Beistand einholen.
Macht man ja in vielen lebenslagen, warum nicht beim gehalt auch.

Zitat
Lasse dir von den Loosern der Personalstelle bestätigen, dass dies deine Auszuübenden Tätigkeiten sind.
Weise sie darauf hin, dass du bis zur Bestätigung dass diese Tätigkeiten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, du diese nicht ausüben kannst, sondern nur noch die Tätigkeiten ausübst, die dir seitens der Personalstelle bei Einstellung zugewiesen wurden.

Nach Gespräch mit Vertretern des Personalrat und einem weiteren Kollegen (E13) ist der Konsens, dass die Personalabteilung keine deartige Bestätigung ausstellt (da Sie auch nicht wissen was die auszuübenden Tätigkeiten des AN sind) sondern nur der Abteilungsleiter den Personalern eine neue Tätigkeitsbeschreibung (z.b. bei Höhergruppierung) zuschickt, die dann vom AN unterschrieben wird.
Es kommt nicht darauf an, wer die Dinge, die zu tun sind zusammenstellt und niederschreibt, sondern, dass die Personalstelle davon Kenntnis hat und sie dir zuweist.
Also Stelle die Dinge mit deinem Abteilungsleiter so zusamme0,n wie sie deiner (illegalerweise) ausgeübten Tätigkeiten entsprechen (oder so dass da eine HG bei rauskommt) und lasse sie dir vom Personaler zur Unterschrift vorlegen. Dann sieht man weiter, denn dann sind sie deine auszuübenden tätigkeiten und der Personaler hat nichts mehr zu melden was die Bezahlung angeht.
Zur Not mit entsprechender Unterstützung des ArbG.
Zitat
Und da die Verträge sehr viel Interpretationsspielraum zulassen, fällt es mir sehr schwer zu argumentieren, welche Teile meiner Arbeit davon irgendwie abgedeckt werden und welche nicht. Allein Stichworte wie Selbstständigkeit und Eigenverantwortung tauchen darin nicht auf, sondern eher dass die Arbeit nach Anleitung ausgeführt wird, dies lässt sich m.m.n aber auch schwer wiederlegen.
Dann frage deinen Chef jeden Tag dreimal was zu tun ist und wenn keine Anleitung kommt kuckst du Weiterbildungsyoutubes.

Im Kern ist der Ball bei deinem Abteilungsleiter, der gewisse Tätigkeiten braucht und sie bei der Personalstelle "beantragen" muss.
Das wird er aber nicht machen, wenn du freiwillig etwas leistet, zu dem du nicht verpflichtet bist.

Im Endeffekt: Selber Schuld, wenn du dich verarschen lässt und höherwertig Arbeit verrichtest ohne dafür bezahlt zu werden.
oder dir nicht einen AG suchst, der dich so bezahlt wie du es willst.