Autor Thema: IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker  (Read 6042 times)

numinous

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #15 am: 20.05.2021 13:36 »
Nochmal Danke für die schnellen und ausführlichen Antworten!

Rechtlich gesehen darfst du nur ersteres machen und letzteres einfach liegen lassen ist oftmals nicht angreifbar.
Du meinst bis zur Klärung welche ausgeübten Tätigkeiten auch unter die laut Vertrag auszuübenden Fallen (oder bis HG) die Arbeit liegen zu lassen, bringt mir nur rechtliche Schwierigkeiten ein?

Im Zweifel hier rein posten oder von einem Profi überprüfen lassen oder rechtlichen Beistand einholen.
Macht man ja in vielen lebenslagen, warum nicht beim gehalt auch.
Wenn ich eine neue Tätigkeitsbeschreibung habe werde ich einen der Wege ansteuern um Sie prüfen zu lassen.

Also Stelle die Dinge mit deinem Abteilungsleiter so zusamme0,n wie sie deiner (illegalerweise) ausgeübten Tätigkeiten entsprechen (oder so dass da eine HG bei rauskommt) und lasse sie dir vom Personaler zur Unterschrift vorlegen. Dann sieht man weiter, denn dann sind sie deine auszuübenden tätigkeiten und der Personaler hat nichts mehr zu melden was die Bezahlung angeht.
Zur Not mit entsprechender Unterstützung des ArbG.
Dieser Teil ist in Arbeit.

Zitat
Im Kern ist der Ball bei deinem Abteilungsleiter, der gewisse Tätigkeiten braucht und sie bei der Personalstelle "beantragen" muss.
Ok und entweder der AL hat/erhält dann für die Tätigkeiten eine entsprechende Stelle oder kann diese so nicht ausführen lassen.

Zitat
Im Endeffekt: Selber Schuld, wenn du dich verarschen lässt und höherwertig Arbeit verrichtest ohne dafür bezahlt zu werden.
oder dir nicht einen AG suchst, der dich so bezahlt wie du es willst.
Ja, ist klar, da hab ich mich zu lange vertrösten und ausnutzen lassen, aber damit ist jetzt def. Schluss. Werd auch parallel anfangen mich nach einem neuen AG umzuschauen.

WasDennNun

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #16 am: 20.05.2021 14:58 »
Rechtlich gesehen darfst du nur ersteres machen und letzteres einfach liegen lassen ist oftmals nicht angreifbar.
Du meinst bis zur Klärung welche ausgeübten Tätigkeiten auch unter die laut Vertrag auszuübenden Fallen (oder bis HG) die Arbeit liegen zu lassen, bringt mir nur rechtliche Schwierigkeiten ein?
Nein, sie zu machen ist illegal, weil du ja Dinge machst, die dir nicht übertragen wurden.

Spid

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #17 am: 20.05.2021 14:59 »
Naja, nicht illegal, sondern vertragswidriges Verhalten.

WasDennNun

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #18 am: 20.05.2021 15:04 »
Naja, nicht illegal, sondern vertragswidriges Verhalten.
Och bisserl Drama schadet doch nicht  ;)

numinous

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #19 am: 20.05.2021 17:11 »
Ok, danke für die Klarstellung. Aber aus meiner Sicht führt vertragswidriges zu illegalem Verhalten.

Spid

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #20 am: 20.05.2021 17:13 »
Dann ist Deine Sicht falsch.

numinous

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #21 am: 20.05.2021 17:45 »
Ja ok, potato potato. gesetzwidrig |= vertragswidrig aber im übertragenen Sinne sehr ähnlich oder wo siehst du da essentielle Unterschiede?

Spid

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #22 am: 20.05.2021 17:51 »
Privatrecht vs. öffentliches Recht


neodeo2

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #24 am: 28.05.2021 13:06 »
@numinous melde mich mal, wenn was neues gibt.

numinous

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #25 am: 28.05.2021 21:48 »
Danke @itfraggle aber ich such erst einmal was im näheren bayrischen und auch Linux Umfeld.

Es kam jetzt zum Gespräch mit dem AG, der mir eine Höhergruppierung auf E9a angeboten hat.
Auf die Nachfrage, was seiner Meinung nach zu E9b fehlen würde, kamen ein Paar vage Kritiken zu einem bestimmten Teil meiner Tätigkeitsausführung. Auf Nachfragen dazu, oder die Frage nach etwas genaueren Tätigkeitsmerkmalen für E9b etc. wurde mit Unverständnis und Ablehnung reagiert.

Man muss dazu sagen wir haben intern zwar 'inoffizielle' Strukturen und grobe Regeln aber keine Dinge wie Service-Katalog, Projekt-Management oder Roadmap nach denen man sich einigermaßen richten könnte.

Mein Plan ist nächste Woche nochmal schriftlich bei der Personalabteilung / AG danach zu fragen und eine Stellungnahme einzufordern, warum meine ausgeübten Tätigkeiten nicht unter E9b fallen. Ich weiß, dass so eine Anfrage entweder langwierig oder aussichtslos enden wird und keine rechtliche Relevanz hat.

Sollte auch das in wenigen Wochen auf taube Ohren stoßen werde ich mich mit Rechtsanwalt um die Feststellungklage beim ArbG. kümmern. Gleichzeitig läuft natürlich die Suche nach einem besseren AG :)

Eine Frage vllt noch: Spricht etwas dagegen jetzt die HG auf E9a anzunehmen und trotzdem den Rechtsweg weiter zu verfolgen?

WasDennNun

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #26 am: 29.05.2021 08:33 »
Eine Frage vllt noch: Spricht etwas dagegen jetzt die HG auf E9a anzunehmen und trotzdem den Rechtsweg weiter zu verfolgen?
Es spricht natürlich nichts dagegen, dass Entgelt der 9a anzunehmen. Ob es eine korrekte Eingruppierung ist, wird dadurch nicht berührt.
Im Gegenteil, der AG zeigt ja dadurch, dass er der Rechtsauffassung ist, dass er sich bei deiner Eingruppierung geiirt hat, bzw. das er gewisse ausgeübte Tätigkeiten als auszuübenden übertragende Tätigkeiten ansieht.

Ungeimpft

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #27 am: 01.06.2021 10:47 »
Liebe Forumsmitglieder,

Ich habe an einer Universität eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration abgeschlossen und arbeite nun seit mehr als 8,5 Jahren als ausgelernter FISI dort. Übernommen wurde ich auf E7 und durch die Anpassungen im Tarifvertrag bin ich wie viele andere FISI Kollegen seit Anfang 2020 in E8.

Wenige Monate nach meiner damaligen Ausbildung wurde ich zum Co-Admin des Mail-Systems und dazugehöriger Dienste mit einem Vorgesetzten (E13), welchen ich in Abwesenheit bei Mail-Belangen vertrete. 1-2 Jahre später war ich für den Aufbau und Betrieb einer OpenSource Groupware Lösung zuständig. Aktuell arbeite ich zusätzlich dazu mit meinem genannten Vorgesetzten an der Ablösung des aktuellen Mail-Systems. Das neue System wurde komplett  von uns beiden aufgebaut und ist kurz davor in Betrieb zu gehen.

Abgesehen von der Veränderung des Tarifvertrags hat sich seit meiner Eingruppierung unter E7 im Jahr 2012 nur meine Tätigkeit wie oben beschrieben verändert. Ich hatte in diesem Zeitraum einmalig ein Gespräch mit meinem Abteilungsleiter dazu (ca. 2017), der mir in etwa sagte, dass ich mich doch gut einsetzen solle um zukünftig bei Höhergruppierungen oder freien Stellen in Betracht gezogen zu werden.

Mehrere frustierte Jahre sind vergangen, in denen ich mehr oder weniger akzeptiert hatte, dass wohl aus einer Höhergruppierung nichts wird. Vor wenigen Monaten war ich dann durch Recherche im Tarifvertrag und weiteren Quellen bestärkt, dass meine Tätigkeiten nicht vom aktuellen E8 abgedeckt werden. Ich habe dann einen formlosen Antrag auf Höhergruppierung beim AL gestellt um herauszufinden wo meine aktuellen Tätigkeiten einzuordnen sind.

Nun habe ich mitbekommen, dass einer Höhergruppierung auf E9a wohl nichts im Wege steht. Aufgrund der vielen Jahre in denen sich meine Tätigkeiten grundlegend verändert haben aber nicht die EG bin ich mit dieser Aussage nicht zufrieden. Auf meine Nachfrage zur Möglichkeit einer höheren Entgeltgruppe erhielt ich die Aussage, dass ein Überspringen von Entgeltgruppen nicht möglich sei.


Stimmt das? Auf der Seite (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html) ist auch von Höhergruppierung mit Überspringen die Rede.
Welche Möglichkeiten habe ich außerdem, um prüfen zu lassen unter welche Entgeltgruppe meine aktuellen Tätigkeiten fallen, wenn mein AL mir hierzu keine oder nur spärliche Auskunft liefern sollte?
Und sind im Falle einer Höhergruppierung die Jahre, in denen ich bereits die Tätigkeiten unter der aktuellen EG ausführe einfach verloren? Oder gibt es eine Möglichkeit diese Ansprüche irgendwie geltend zu machen?

Ich habe bereits einige Seiten des Threads 'Eingruppierung IT ab 2021' gelesen, bisher aber noch nichts passendes zu meinem Fall gefunden und bin über jede Hilfe dankbar.


Vielen Dank für eure Hilfe

Man kann eine Ausbildung an der Uni machen? Gut zu wissen...

Spid

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Antw:IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
« Antwort #28 am: 01.06.2021 10:50 »
Warum sollten ausgerechnet Universitäten als große öffentliche AG keine Ausbildungsbetriebe sein?