Autor Thema: Einstufung nach internem Wechsel  (Read 1278 times)

Heike32

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Einstufung nach internem Wechsel
« am: 19.05.2021 10:57 »

Hallo zusammen,

als ich letztes Jahr neu im öffentlichen Dienst angefangen habe, wurde mir die Stufenzuordnung wie folgt erklärt:

Stufe 1 = Keine Berufserfahrung
Stufe 2 = Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung
Stufe 3 = Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung

Ich hatte damals 2,5 Jahre Berufserfahrung und wurde demnach in Stufe 2 eingruppiert.

Nun habe ich mich intern auf eine andere Stelle beworben, die EG bleibt gleich. Bleibe ich jetzt trotzdem in Stufe 2? Oder gelange ich in Stufe 3? Schließlich habe ich ja jetzt über 3 Jahre Berufserfahrung.

Danke und viele Grüße
 

Lars73

  • Gast
Antw:Einstufung nach internem Wechsel
« Antwort #1 am: 19.05.2021 11:01 »
Es ist zwischen der Stufenzuordnung bei Einstellung und bei Höher-/Herabgruppierungen zu unterscheiden. Soweit im laufenden Arbeitsverhältnis die Eingruppierung nicht berührt wird bleibt es bei der bisherigen Stufenzuordnung. Bei Höher-/Herabgruppierung greifen die Regelungen des § 17 TV-L/TB-H.
Bei Einstellung der § 16. Nur bei Einstellung kommt es ggf. auf die Jahre der einschlägigen Berufserfahrung von 1 oder  mindestens drei Jahren an.