Autor Thema: Tätigkeitsdarstellung  (Read 9766 times)

Hilpi26

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Tätigkeitsdarstellung
« am: 01.05.2021 15:16 »
Hallo,
leider habe ich dies erst nach Antritt des Jobs herausgefunden: Meine -sehr detaillierte- Tätigkeitsdarstellung (IT-Bereich) entspricht schätzungsweise zu 5% der Realität, der Rest der Aufgaben ist entweder an externe MA fest vergeben, bzw. da kein Know-How Transfer bzw. Einarbeitung stattfindet ad-hoc nicht durchführbar. Die Planung diese Aufgaben mittelfristig (zum Abbau von Abhängigkeiten) an Interne Kräfte zu übertragen findet nicht statt (obwohl zugesagt). Die Internen Kräfte arbeiten als Handlanger für IT Freelancer, der PR sagt organisatorische Belange fallen nicht in dessen Zuständigkeit. Einerseits werden also unliebsame Aufgaben (z.B. Dokumentationen für Eigen-Entwicklungen) mit erheblichem Termindruck an Interne verteilt, Anderseits lässt man Interne die eigentlichen Aufgaben nicht erledigen (die "Befehlskette" nach oben ist informiert, reagiert aber offenbar aus gutem Grund nicht). Frage: Inwieweit ist eine solche Tätigkeitsdarstellung im ÖD eigentlich verbindlich (lt. Vordruck nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags) oder hat Jemand Gedanken was man hier unternehmen kann. Danke vorab & ein schönes Wochenende.

Spid

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #1 am: 01.05.2021 15:30 »
Die vom AG ausgehändigte Tätigkeitsdarstellung dürfte die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses durch den AG sein. Eine Abweichung, auch wenn man sich mit subalternem Führungspersonal dazu verabredet, stellt regelmäßig einen abmahnwürdigen Tatbestand dar. Innerhalb des Tarifregimes selbst steht es dem AG grundsätlich frei, die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zu verändern, sofern die Eingruppierung dadurch nicht berührt wird.

Hilpi26

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #2 am: 01.05.2021 16:01 »
Hallo, Danke für den Beitrag. "Abmahnungswürdig" ist wem Gegenüber gemeint? Demjenigen -also dem AG- der 95% Tätigkeiten vergibt, die bereits Andere erledigen, oder Demjenigen gegenüber der sich sagt, ich erledige doch nicht nur die unliebsame Restarbeit, die liegenbleibt? Bevor ich in den ÖD gewechselt bin wahr ich mal der Ansicht, man hat Anspruch auf die Tätigkeit die man zuvor Miteinander vereinbart hat. In der Realität dort angelangt, braucht es dann ja scheinbar nur drei - vier Leute in der (Beamten) Hierarchie die zusammenhalten um einen "subaltern" Angestellten, regelrecht kaltzustellen und es stellt sich die Frage nach dem Sinn einer Tätigkeitsdarstellung (die zugegeben Orientierung für die Eingruppierung ist). Wie verabredet man denn im ÖD seriös Tätigkeiten Miteinander, wenn der GVPL dazu faktisch nichtssagend ist? Danke vorab?

Spid

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #3 am: 01.05.2021 16:06 »
Wenn Du etwas anderes tust, als in der Tätigkeitsbeschreibung vom AG vorgegeben, kannst Du dafür abgemahnt werden - und alle, mit denen Du Dich zu dieser Unbotmäßigkeit verschworen hast.

Hilpi26

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #4 am: 01.05.2021 16:13 »
Danke, Du hast das Thema leider nicht richtig verstanden. Ich bin keine Führungskraft, also natürlich kein Verschwörer sondern Betroffener, der im Gegenteil gerne das tun würde was vereinbart worden ist. 

Spid

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #5 am: 01.05.2021 16:20 »
Ich habe das Thema sehr wohl richtig verstanden. Du tust nicht das, was der AG vorgegeben hast und hast Dich mit subalternem Führungspersonal des AG zu dieser Unbotmäßigkeit verschworen. Dieses Verhalten kann der AG abmahnen und bei Fortsetzung der Unbotmäßigkeit das Arbeitsverhältnis kündigen - und zwar bei allen Verschwörern. Besser wäre es gewesen, den AG auf den Sachverhalt hinzuweisen, damit er für eine vertragsgemäße Beschäftigung hätte Sorge tragen können - und er das übergriffige, subalterne Führungspersonal hätte disziplinieren können.

Hilpi26

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #6 am: 01.05.2021 16:29 »
"Der" AG (die Hierarchie) wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass nur 5% der vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt werden KÖNNEN, weil man für den Rest der Tätigkeiten a) auf Unterstützung angewiesen ist (Einarbeitung) und b) die Bereitschaft da sein muss, Aufgaben abzugeben. Für externe IT Fachkräfte die die fachliche Kontrolle übernommen haben ist das ein Geschäftsmodell, da sie sich selbst ansonsten überflüssig machen würden. Wenn Führungskräfte denen es egal ist wie der Output zustande kommt auch kein Interesse daran haben, ist die Organisation dysfunktional, die Frage bleibt aber wer jetzt wen dafür abmahnen kann.

Spid

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #7 am: 01.05.2021 16:31 »
Die "Hierarchie" ist nicht der AG. AG ist derjenige, der im Arbeitsvertrag als solcher bezeichnet wird. Subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht befugt, ihn in dieser Eigenschaft zu vertreten. Das ist regelmäßig solchen Personen vorbehalten, die in seinem Namen Arbeitsverträge schließen dürfen.

WasDennNun

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #8 am: 01.05.2021 16:41 »
Als erstes lässt stellst gegenüber deinen Vorgesetzten und der PA klar, dass diese Tätigkeitsbeschreibung deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dann machst du (auch bzgl. Zeitanteile) nur noch das was dort drin steht und lässt den Rest liegen.

Denn wenn da drin steht 5% Dokumentation Bestandssoftware  und 95% Programmierung neuer Software
Und du hast in einer Woche schon 4 h damit verbracht, diese Doku zu schreiben, dann machst du frühestens in der übernächsten Woche damit weiter.

Wenn dein Vorgesetzter sagt: mach mal weiter an der Doku, dann rufst du bei der PA an und fragst, ob dein VG deine auszuübenden Tätigkeiten ändern darf? Und programmierst munter an irgendwas weiter, oder wartest bis dir dein Vorgesetzter Aufgaben zuweist, die sich mit deinen auszuübenden Tätigkeiten decken.

hermans

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #9 am: 03.05.2021 22:19 »
Meine -sehr detaillierte- Tätigkeitsdarstellung (IT-Bereich) entspricht schätzungsweise zu 5% der Realität [...]
Tätigkeitsbeschreibungen im ÖD haben den Zweck eine bestimmte Eingruppierung vollumfänglich zu rechtfertigen, z.B. gegenüber irgendeinem Zuwendungsgeber aufgrund inhaltlicher Erfordernisse und auch hinsichtlich der Person die die Stelle bekleiden soll, z.B. Bildungsabschluss etc. und nicht zuletzt auch innerbetrieblich gegenüber Betriebsrat etc.. Sie sind daher i.d.R. so breit und schwammig formuliert, dass sie einer wie auch immer gearteten (juristischen) Überprüfung hinreichend standhalten würden - solange ein promovierter Quantenphysiker nicht als Milchbauer eingesetzt wird. Der AG hat ohnehin meist gar kein Interesse an einer Überprüfung. So ist es auch hier: Es ist der AN, der an Richtigkeit/Sinn der Tätigkeitsdarstellung zweifelt. Bist du mit deinem Gehalt nicht zufrieden? Oder gefällt dir deine tatsächliche Tätigkeit nicht? Oder hast du Bedenken was Verantwortlichkeiten betrifft? Zeitaufschreibungen? Ehrlich gesagt räume ich dir nur geringe Erfolgsaussichten ein, durch Angreifen der Tätigkeitsbeschreibung eine Verbesserung hinsichtlich letztgenannter Aspekte zu erreichen. Viel effektiver wäre ein Stellenwechsel.

Zitat
Inwieweit ist eine solche Tätigkeitsdarstellung im ÖD eigentlich verbindlich (lt. Vordruck nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags) oder hat Jemand Gedanken was man hier unternehmen kann. Danke vorab & ein schönes Wochenende.
Allein der Begriff "verbindlich" lässt mich grinsen... ich kenne keinen Fall wo eine Tätigkeitsbeschreibung Bestandteil des Arbeitsvertrags war. Im Arbeitsvertrag steht die Entgeltgruppe und 1-2 Sätze, die die Stellenbezeichnung "XXXXXXXXXXXX (m/w/d)" allenfalls einfassen. Insofern sind die Arbeitsverträge inhaltsbefreiter als die (öffentlichen) Stellenausschreibungen für eben diese Stellen. ::)

Du tust nicht das, was der AG vorgegeben hast und hast Dich mit subalternem Führungspersonal des AG zu dieser Unbotmäßigkeit verschworen. Dieses Verhalten kann der AG abmahnen und bei Fortsetzung der Unbotmäßigkeit das Arbeitsverhältnis kündigen - und zwar bei allen Verschwörern.
Selten so einen gestelzten realitätsfremden Blödsinn gelesen. Kommt das aus der Psychatrie oder ist das Satire?

Spid

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #10 am: 03.05.2021 22:32 »
Du hast ja bereits mit Deinem ersten Satz Deine völlige Kompetenzbefreiung dargelegt, da Eingruppierungen nicht der Rechtfertigung bedürfen - sie sind. Da nimmt es nicht Wunder, daß es Dir intellektuell und sensorisch nicht gelingt, meinen völlig korrekten und die Realität vollständig abbildenden Ausführungen zu folgen.

hermans

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #11 am: 03.05.2021 22:55 »
Spid, ich lese deine Beiträge jetzt schon lange: Ich kenne niemanden sonst, der es so liebt sich in dieser Form, die an Leitsätze erinnert und grundsätzlich Unanfechtbarkeit beansprucht unanfechtbar ist, auszudrücken. Was machst du eigentlich beruflich, so ganz grob?

Spid

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Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #12 am: 04.05.2021 05:52 »
Geschäftsführer eines großen Zuwendungsempfängers - bei dem selbstverständlich derlei Unbotmäßigkeit in der dargestellten Weise geahndet wird.

Opa

  • Gast
Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #13 am: 20.05.2021 14:29 »
Geschäftsführer eines großen Zuwendungsempfängers…

Haushaltsvorstand einer 8-köpfigen Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB XII?  :D

Spid

  • Gast
Antw:Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #14 am: 20.05.2021 14:58 »
Inwiefern erhielte diese Zuwendungen?