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Neue Tätigkeit als Geschäftsführer - Auswirkung auf Entgelt?
Ortsbaumeister2019:
Guten Tag,
Mit einem Beschluss und der damit einhergehenden Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
bin ich ab 1.07.2021 Geschäftsführer(einer von zweien). Vorher wurde die Tätigkeit halt gemacht, nie angeordnet oder offiziell übertragen.
Als Quereinsteiger in den öffentlichen Dienst kenne ich nun meine Verhandlungsposition
bezüglich Zulage oder Ergänzung im Arbeitsvertrag(EG12, fehlende subjektive Voraussetzung für EG13) nicht.
Aus meiner Sicht steht mir eine Zulage für die übertragene Tätigkeit zu, da diese eine neue Tätigkeit ist
und nicht über meinen Arbeistvertrag(Stellenbeschreibung) gedeckt ist.
Wie bemisst sich in solch einem Falle die Höhe der Zulage, ich schätze die neue Tätigkeit würde in EG12 fallen.
Wie bereits beschrieben fehlt mir das Hintergrundwissen um in eine auf Augenhöhe geführte Verhandlung
einzusteigen.
Über Unterstützung und Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
Lars73:
Wie ist die aktuelle Eingruppierung?
Worauf basiert die Annahme, dass die neue Tätigkeit nach E12 zu bewerten ist?
Entscheidend ist die Bewertung der Tätigkeit und ob sie dauerhaft oder vorübergehend (oder uz.B. als Führung auf Probe) übertragen wird.
Ortsbaumeister2019:
Die Übertragen ist dauerhaft und die Stelle gab es vorher nicht (Aus der Geschäftsführung wurde nun ein kaufmännischer und ein technischer Geschäftsführer). Die bisherige Geschäftsleitung wurde
aufgrund der hoheitlichen und verantwortungsvollen Tätigkeit im Rahmen der Trinkwasserversorgung
von A12 in A13 gehoben(Aussage von MA im Jahr 2016).
Spid:
De Bewertung von Beamtenstellen steht in keinem Bezug zur Eingruppierung von TB. Es sind zwei völlig unterschiedliche Systeme, die nur zufällig beide alphanumerische Bezeichnungen aufweisen.
Ortsbaumeister2019:
Dann gibt es für diese Stelle keine Bewertung und muss noch bewertet werden. Der "Vergleich" mit der Beamenstelle ist für mich die einzige zur verfügungstehende Größe gewesen.
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