Also findet zumindest aufs Arbeitsverhältnis der TVöD Anwendung. Der Arbeitgeber kann andere Aufgaben übertragen soweit es die gleiche Entgeltgruppe bleibt. Das kann auch mit mehr Verantwortung verbunden sein. Ob man jemanden zwingen wird die Funktion als technischer Geschäftsführer zu erfüllen, wenn er es nicht will ist dann eine andere Frage. Der TVöD bietet wenig Möglichkeiten von Zulagen. Man muss die Aufgabe ggf. so anfüttern, dass die einer höheren Entgeltgruppe entspricht oder übertarifliche Regelungen treffen.
Im ersten Schritt würde ich empfehlen sich eine Meinung zur zutreffenden Eingruppierung der neuen Aufgabe zu bilden.