Autor Thema: Neue Tätigkeit als Geschäftsführer - Auswirkung auf Entgelt?  (Read 6300 times)

Kaiser80

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Ein Eigenbetrieb ist doch uneigenständig ...
Ist das in allen Bundesländern so?

Lars73

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Es dürfte der Kern des Eigenbetriebs sein, dass er juristisch nicht eigenständig ist. Kann aber nicht alle Bundesländer überblicken. Wäre aber komisch Eigenbetriebe anders zu definieren. Davon unbenommen bleibt die Möglichkeit Betriebe als juristische Person (z.B. GmbH oder AG) auszugestalten.

Spid

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Mir fällt zumindest kein Land ein, das es anders geregelt hätte.

Kaiser80

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Mir fällt zumindest kein Land ein, das es anders geregelt hätte.
OK, kenn nur die Regelung zu den Eigenbetrieben RLP+NRW

Ortsbaumeister2019

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Dann verhandle doch einfach frei über das Gehalt. Steht im Arbeitsvertrag etwas zur Anwendung des TVöD?
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem TVöD und in Form des besonderen teils Verwaltung.
Befinde mich in Baden Württemberg.

Lars73

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Also findet zumindest aufs Arbeitsverhältnis der TVöD Anwendung. Der Arbeitgeber kann andere Aufgaben übertragen soweit es die gleiche Entgeltgruppe bleibt. Das kann auch mit mehr Verantwortung verbunden sein. Ob man jemanden zwingen wird die Funktion als technischer Geschäftsführer zu erfüllen, wenn er es nicht will ist dann eine andere Frage. Der TVöD bietet wenig Möglichkeiten von Zulagen. Man muss die Aufgabe ggf. so anfüttern, dass die einer höheren Entgeltgruppe entspricht oder übertarifliche Regelungen treffen.

Im ersten Schritt würde ich empfehlen sich eine Meinung zur zutreffenden Eingruppierung der neuen Aufgabe zu bilden.

Ortsbaumeister2019

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Vielen Dank für die Informationen und die Auswirkungenen derer.