Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir diesbezüglich weiterhelfen.
Ich war bei unseren VG-Werken seit 10.2019 als VEFK bestellt und habe diese Tätigkeit für unsere 4 Kläranlagen sowie alle weiteren Gebäude der Werke inkl. 61 Pumpwerken zu ca 60% Zeitanteilen ausgeübt.
Ich bin gelernter Elektroinstallateur, mit 20 Jahren Berufserfahrung, habe diverse Weiterbildungen/Seminare zur VEFK besucht, habe auch eine Zeitlang als Produktionstechniker bei einem großen Speichermedienhersteller gearbeitet, besitze keinen Meistertitel, bin jedoch auf dem hier benötigten Gebiet der Elektrotechnik, Steuerungen, Schaltanlagenbau, Normenkenntnis etc. über Seminare, eigenständiges Lernen und vorhergehender Beschäftigung in der Industrie sehr gut ausgebildet.
Ich habe die geforderten Dienstanweisungen, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Prüfkonzept etc. erstellt und den Bereich (zuvor wurde der Bereich Elektrotechnik gänzlich vernachlässigt und auch keine Prüfungen durchgeführt) auf den TSM-Check vorbereitet.
Die weiteren 40% war ich als Mitarbeiter bei der Kläranlage beschäftigt.
Eingruppiert war ich in E6 Stufe 4 (TVÖD VKA). Es sollte eine Stellenbewertung durchgeführt werden, was dann auch geschah. Das Ergebnis erhielt ich Anfang Januar 21. Die Stelle wurde mit EG 7 bewertet. Aufgrund meiner Bitte wurde die Stelle analog zu den Bewertungen innerhalb der Verwaltung zur Zweitbeurteilung eingereicht .
Das Ergebnis steht noch immer aus.
Nun wurde mir zudem zum 01. Januar 21 die Stelle der Gesamtverantwortlichen Elektrofachkraft bei der Verbandsgemeinde angeboten (Mit der Unternehmerverantwortung für derzeit 182 Liegenschaften, u.a. KiTa´s, Real-, und Grundschulen, Feuerwehrhäuser, Frei-, und Hallenbädern, etc. Zudem Aufsicht über 2 Elektrofachkräfte und 28 EuP´s) . Auf die Nachfrage wie diese Stelle Eingruppiert ist wurde mir mitgeteilt dass dies erst nach Antritt der Stelle bewertet werden kann, da ungewiss ist welche Arbeiten in welchen Zeitanteilen anfallen. Ich habe diese Stelle angenommen (Da dies eigentlich genau das ist was ich machen möchte) und somit vorerst ca 330€ Netto/Monat (an Zulagen für die Arbeit auf der Kläranlage) zu meiner vorherigen Stelle verloren. Ich habe nun bei der Komba eine Stellenbewertung angefragt, daraufhin wurde mir von deren dbb-Dienstleistungszentrum mitgeteilt dass eine Höhergruppierung aufgrund des fehlenden Meistertitels bzw., da ich nun auf der Verwaltung angestellt bin (und keine Handwerklichen Tätigkeiten mehr ausübe), keine Angestelltenprüfung 1 und 2 vorweisen kann nicht höher als E 7 eingruppiert werden kann. Sämtliche Eingruppierungen höher als E7 würden darauf aufbauen und seien ohne diesen Nachweis nicht zu erreichen. Eine Höhergruppierung sei somit nur auf dem Verhandlungswege mit dem Dienstherren möglich.
Ist dies so richtig ?
Ich bin bisher stets davon ausgegangen dass es auf die ausgeführten Tätigkeiten ankommt und nicht zwingend auf den Abschluss.
Zudem verstehe ich nicht ganz warum ich, der mit den Vorgängen und Gesetzen der eigentlichen Verwaltungsarbeit nichts zu tun hat, diesen Ausbildungsgang benötigen soll.
Ich hoffe Ihr könnt mir diesbezüglich weiterhelfen.
Vorab schon vielen Dank.
Gruß