Autor Thema: Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?  (Read 15059 times)

Mirco76

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Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« am: 20.05.2021 13:58 »
Hallo zusammen,
aufgrund der EGO 21 beschäftige ich mich das erste mal mit meiner Eingruppierung.
Leider habe ich starke Schwierigkeiten mich in eine Gruppe einzuordnen,
denn ich habe keine Beispiele gefunden, was denn z.B.
„besondere Leistungen“,
„besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung“ oder
Besondere Schwierigkeiten sind...

Ich bilde mich ständig privat weiter und lasse dies immer in neue Projekte mit einfließen oder es entstehen dadurch neue.
Letztendlich bin ich der Meinung das dies jeder ITler macht, jedoch wenn ich von Ausschreibungen oder Kollegen höre, die für weit weniger 'Stress' höher gruppiert sind, mache ich mir Gedanken.

Kurz zu meiner Person:
- System- und Netzwerkadministrator mit Schwerpunkt Linux
- 13 Jahre Berufserfahrung, 4 davon im ÖD (kein Studium)
- Entgeltgruppe 10 TV-L, Stufe 5, Fallgruppe 1
- Ich betreue alleine ca. 150 Server und die komplette Infrastruktur (SAN,Switche,VOIP,etc)
- Projekte, Helpdesk, Schulen von Kollegen... man kann so viel auflisten  :-\

Ist beispielsweise der Einsatz von IaC (Infrastructure as a Code) und das Programmieren von Automation, um überhaupt mit 150 Server klarzukommen, eine besondere Fachkenntnis?

Ich glaube wenn ich mich nicht selber drum kümmere, wird sich nichts ändern.
Gibt es Beispiele für eine EG11 oder EG12 im IT Bereich, wie kann ich am besten vorgehen?


Mirco76

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #2 am: 20.05.2021 17:46 »
Dieses Dokument habe ich mir auch schon mehrfach angeschaut, nur kann ich daraus nicht ableiten wo ich dort stehe.

Ich finde das alles so nebulös geschrieben, nach folgendem Text bin ich dann EG11. Aber

Zitat
Besondere Fachkenntnisse erfordern von den Beschäftigten zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten über die Ausbildung oder den Hochschulabschluss oder die „umfassenden Fachkenntnisse“ hinaus. Es ist eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung durch erhöhte Qualität
der Arbeit, erhöhtes Wissen und erhöhte Kenntnisse im Vergleich zur Entgeltgruppe 10 notwendig.
Die „besondere praktische Erfahrung“ muss in dem zu übertragenden Aufgabengebiet erworben worden sein, also in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit. Die Erfahrung kann auch außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben
worden sein. Berufsanfänger verfügen regelmäßig nicht über eine solche Erfahrung.


Ich sehe mich da überall vertreten
3.9.1 Besondere Leistung
3.9.2 Fachliche Weisung gegenüber Externe
3.10.2 Größe des Aufgabengebietes, Tragweite...

Nur muss meine Aufgabenbeschreibung das ja auch so widerspiegeln, wenn da nur drin steht 'Serverbetreuung' spiegelt das ja nicht den Umfang wieder. Einen Roman kann ich da aber auch nicht reinschreiben.

Habt ihr da vielleicht ein paar Tipps, deswegen ja auch die Frage nach Beispielen, wie man solche Sachen
gut herausstellt. Möchte nicht den Antrag auf Höhergruppierung einreichen und später Erfahren, dass wenn ich es anders Formuliert hätte, er durchgegangen wäre.

GofX

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #3 am: 21.05.2021 02:18 »
Nur muss meine Aufgabenbeschreibung das ja auch so widerspiegeln, wenn da nur drin steht 'Serverbetreuung' spiegelt das ja nicht den Umfang wieder. Einen Roman kann ich da aber auch nicht reinschreiben.

Warum nicht?

Wenn Du es nicht ausführlich erklärst, versteht es auch keiner.

Denkbar wäre eine Tabelle in Deiner Beschreibung, die in der linken Spalte Deine Tätigkeiten darstellt, in der mittleren Spalte die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten und in der rechten Spalte den Anteil der Arbeitszeit, der dafür aufgewendet werden muss.

Zum Beispiel:
Tätigkeit          -          Voraussetzung          -          Zeitanteil
----------------------------------------------------------------------------
Serverbetreuung (Skripting/Automatisierung/Failover Management) - besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung sowie fachliche Weisungsbefugnis gegenüber Fremdfirmen - 75%
Helpdesktätigkeit - umfassende Fachkenntnisse - 15%
Tätigkeit als Referent / Vorträge für Weiterbildungen - umfassende Fachkenntnisse - 10%

Neben dieser Tabelle füllst Du noch ca. zwei weitere DIN A4 Seiten mit technischen Erklärungen, die kein Personaler versteht. Also, warum Du für das Programmieren eines Bash-Skriptes zwingend besondere Fachkenntnisse benötigst, die über einen Hochschulabschluss hinaus gehen. Oder wie genau Du eine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber Fremdfirmen ausführst: dass sie die blauen Patchkabel für das Internet, die roten für das Intranet benutzen sollen und die Auftrags-C#-Programmierung für euren Datenconverter von Standard IN Daten entgegennehmen soll, damit Du ein vorhergehendes Ergebnis pipen kannst.

Am Ende lässt Du diese aufgeführten Tätigkeiten auch von Deinem direkten Vorgesetzten nochmals prüfen und unterschreiben. Dann siehst Du recht schnell, ob er Deine Höhergruppierung auch noch vertreten möchte oder nicht. Nagel ihn darauf fest, dass er die Voraussetzungen für das Erledigen der einzelnen Tätigkeiten genauso hoch ansiedelt, wie Du es geschrieben hast. Dann geht alles in die Personalabteilung und Du wirst sehen, was passiert.

Wenn es abgelehnt wird, wovon Du eventuell leider ausgehen darfst, mit der Begründung, dass die ausgeführten Tätigkeiten keine besonderen Fachkenntnisse benötigen, wird Deinem direkten Vorgesetzten klar sein, dass er mit seiner vorhergehenden Bestätigung der fachlichen Anforderung mit dafür gesorgt hat, dass Du Dir nun einen neuen Arbeitgeber suchst.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #4 am: 21.05.2021 07:07 »
Da die Bewertung, welche Qualität die benötigten Fachkenntnisse haben, nicht in die Kompetenz dessen fällt, der die auszuübende Tätigkeit darstellt, würde ich dessen Kompetenzanmaßung - und die Kompetenzanmaßung des Vorgesetzten - zurückweisen. Vielmehr erwarte ich eine Darstellung, welche (Fach-)Kenntnisse benötigt würden. Hilfreich kann der Hinweis sein, ob diese jeweils im Ausbildungsplan einer Ausbildung, in Kursen für Herstellerzertifikate oder in Studienverlaufsplänen einschlägiger Studiengänge zu finden sind, das verkürzt die Überprüfung. Technikgebabbel hilft nicht, was ich nicht verstehe, geht zurück. Wer meint, damit seine Tätigkeiten aufblasen zu können, sollte sich lieber mit einem Strohhalm an einem Frosch versuchen. Fachliche Weisungsbefugnis hat man oder nicht. Ob sie darin besteht, die Farbe eines Patchkabels, die Architektur einer Datenbank oder die globale Rolloutstrategie einer Software für 22.000 Nutzer anzuweisen, ist dafür unbeachtlich.

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #5 am: 21.05.2021 08:25 »
, sollte sich lieber mit einem Strohhalm an einem Frosch versuchen.

 ;D ;D ;D

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #6 am: 21.05.2021 09:46 »
Fachliche Weisungsbefugnis hat man oder nicht. Ob sie darin besteht, die Farbe eines Patchkabels, die Architektur einer Datenbank oder die globale Rolloutstrategie einer Software für 22.000 Nutzer anzuweisen, ist dafür unbeachtlich.
;D ;D

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #7 am: 21.05.2021 09:54 »
Nur muss meine Aufgabenbeschreibung das ja auch so widerspiegeln, wenn da nur drin steht 'Serverbetreuung' spiegelt das ja nicht den Umfang wieder. Einen Roman kann ich da aber auch nicht reinschreiben.
Zeitumfang kann mann messen.
Die Arbeitsvorgänge, die damit verbunden sind, kann man niederschreiben.
Wenn man externe Firmen beaufsichtigt, anleitet, bestellt, dann ist es Fachliche Weisungsbefugnis.
Wenn du Serverbetreuung als ein AV definieren kannst, dann hat dieser Zeitanteil entsprechende Höhe.
Basta.
Wenn es abgelehnt wird, wovon Du eventuell leider ausgehen darfst, mit der Begründung, dass die ausgeführten Tätigkeiten keine besonderen Fachkenntnisse benötigen, wird Deinem direkten Vorgesetzten klar sein, dass er mit seiner vorhergehenden Bestätigung der fachlichen Anforderung mit dafür gesorgt hat, dass Du Dir nun einen neuen Arbeitgeber suchst.
Warum: Einfach zum ArbG gehe und Entgelt einklagen, sofern es sich tatsächlich um auszuübenden Tätigeiten handelt.
Falls nicht, dann Bleistift fallen lassen diese Tätigkeiten nicht mehr ausüben und sich dann einen neuen AG suchen.

GofX

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #8 am: 21.05.2021 12:49 »
Da die Bewertung, welche Qualität die benötigten Fachkenntnisse haben, nicht in die Kompetenz dessen fällt, der die auszuübende Tätigkeit darstellt, würde ich dessen Kompetenzanmaßung - und die Kompetenzanmaßung des Vorgesetzten - zurückweisen. Vielmehr erwarte ich eine Darstellung, welche (Fach-)Kenntnisse benötigt würden.

Hätte ich auch erwartet. Nur können die Personalsachbearbeiter in meiner Behörde nicht darstellen, wie schwierig (oder auch nicht) die einzelnen Arbeitsgänge in der IT sind.

Am Ende läuft es darauf hinaus, wie ich beschrieben habe: Personalsachbearbeiter fragt meinen Chef, was ich hier eigentlich so mache und wie schwierig das ist. Mein Chef hat ebenso keine Ahnung von Tarifrecht und auch keine Lust und sagt zu mir, ich solle das mal aufschreiben.

So bekomme man dann unter Umständen irgendwann vom Personaler freudestrahlend die selbst erstellte Arbeitsplatzbeschreibung überreicht - mit dem Hinweis, dass es leider nicht für eine Höhergruppierung gereicht hat.

Du verstehst den Widerspruch? Der Personaler hat keine Ahnung, was der IT'ler macht, bewertet es aber als maximal EG9a - "weil kein Studium und so ... dann kann es ja gar nicht mehr sein".

Dann bleibt leider oftmals nur noch der Gang zum ArbG... oder zum neuen Arbeitgeber.


Spid

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #9 am: 21.05.2021 12:57 »
Der Personaler muß ja auch überhaupt nicht wissen, was jemand macht. Er muß wissen, was jemand machen soll.

GofX

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #10 am: 21.05.2021 13:01 »
Hier gerne nochmal korrigiert:

Du verstehst den Widerspruch? Der Personaler hat keine Ahnung, was der IT'ler machen soll, bewertet es aber als maximal EG9a - "weil kein Studium und so ... dann kann es ja gar nicht mehr sein".

Organisator

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #11 am: 21.05.2021 13:31 »
Hier gerne nochmal korrigiert:

Du verstehst den Widerspruch? Der Personaler hat keine Ahnung, was der IT'ler machen soll, bewertet es aber als maximal EG9a - "weil kein Studium und so ... dann kann es ja gar nicht mehr sein".

Dann bietet es sich an, die TD so zu formulieren, dass der Personaler daraus erkennt, was die Aufgaben sind und daraus Qualifikationsmerkmale ableiten kann.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #12 am: 21.05.2021 14:12 »
In der TD wird doch festgelegt, was der TB machen soll. Mithin ist also auch dem Personaler bekannt, was der TB machen soll.

Organisator

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #13 am: 21.05.2021 14:27 »
na dann ists mir schleierhaft, warum der Personaler keine Ahnung haben soll, was der ITler machen soll.
Ansonsten würde ich vom Bewerter erwarten, dass er bei Unklarheiten den Ersteller der TD befragt, bzw. auf Formulierungsmängel hinweist.

GofX

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Antw:Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
« Antwort #14 am: 21.05.2021 19:28 »
Und wer erstellt die TD für den TB, an der sich der Personaler orientieren kann?

Ich wiederhole meinen Quote von vorhin:

Da die Bewertung, welche Qualität die benötigten Fachkenntnisse haben, nicht in die Kompetenz dessen fällt, der die auszuübende Tätigkeit darstellt, würde ich dessen Kompetenzanmaßung - und die Kompetenzanmaßung des Vorgesetzten - zurückweisen.

Der Personaler erstellt sie nicht, da er fachlich keine Kenntnisse über die auszuführenden Tätigkeiten hat und somit auch nicht deren Wertigkeit festlegen kann.

Der Vorgesetzte des TB soll es, laut Spid, auch nicht machen.

Wen können wir denn da noch fragen? Hm?