Du hast explizit danach gefragt:
Wie jetzt? Unterscheiden sich die benötigten Fachkenntnisse bei den unterschiedlichen Datenbankanfragen nun etwa doch? 
Wenn Dich etwas nicht interessiert, frag nicht danach oder lebe damit, daß jemand die Frage beantwortet.
Ich ging davon aus, dass der provokative Fragestil in Kombination mit dem Zwinker-Smiley am Ende meiner Frage deutlich werden lässt, dass es sich bei dieser Frage um eine rhetorische Frage handelt. Dass ein Internet-Forum in Ermangelung an nonverbaler Kommunikation nicht der ideale Ort für rhetorische Fragen ist, hast Du jetzt wieder bewiesen.
Zurück zum Thema:
Jemand, der mit der Tätigkeit vertraut ist, listet auf, welche Kenntnisse usw. jeweils dafür benötigt werden. Zudem legt er die bestehenden Ermessensspielräume dar. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet daraus die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Arbeitsvorgänge sowie der Tätigkeit insgesamt.
Wer könnte "Jemand" sein?
Ich nenne sie zur Differenzierung mal "Jemand1" und "Jemand2", wobei "Jemand1" der ist, der auflistet, welche Kenntnisse benötigt werden und "Jemand2" der ist, der mit dem Eingruppierungsrecht vertraut ist.
Beispiel Behörde A:
Jemand1a = z.B. Fachgruppenleiter schreibt auf seinen Stellenbesetzungs-Wunschzettel: "Für eine neu zu etablierende Anwendung benötige ich jemanden, der fließend MYSQL spricht und zwar so gut auch im Hinblick auf die Performance sämtlicher Subsysteme, dass auch Laufzeiten bei extrem komplexen Relationen zueinander und gleichzeitigem Zugriff auf mehrere Datenbanken in ausreichender Geschwindigkeit durchgeführt werden können. Ob die dafür benötigten Kenntnisse in einer Berufsausbildung, einem Hochschulstudium oder ausschließlich in weiteren Fortbildungen vermittelt werden, entzieht sich meiner Kenntnis."
Jemand2a = Qualifizierter Personalsachbearbeiter mit Fortbildung im Eingruppierungsrecht und persönlicher Abneigung von Jemand1a aufgrund von Unsympathie hat schlecht geschlafen und versteht:
Bahnhof und bewertet EG7. SQL-Abfragen stehen schließlich im Ausbildungsplan für FIAE.
Das Gleiche passiert nun auch in Behörde B:
Jemand1b ist seelenverwandt mit Jemand1a aus Behörde A und schreibt exakt das Gleiche auf seinen Stellenbesetzungs-Wunschzettel.
Jemand2b = Qualifizierter Personalsachbearbeiter mit Fortbildung im Eingruppierungsrecht versteht hier: oh, wow, das ist fucking-komplex, weil wir pro sekunde zehn billiarden Datenbankabfragen verarbeiten müssen und jede millisekunde verzögerung kosten den Staat und den Steuerzahler Millionen. Wir brauchen einen echten SQL-Guru und zahlen EG14.
Wie kann verhindert werden, dass z. B. unterschiedliches Hintergrundwissen eines Personalsachbearbeiters dazu führt, dass identisch angeforderte Kenntnisse und Fähigkeiten am Ende unterschiedlich bewertet werden?