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Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?

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GofX:

--- Zitat von: Spid am 24.05.2021 16:08 ---Ich führte lediglich aus, daß unterschiedliche Datenbankabfragen sehr wohl unterschiedliche Fachkenntnisse benötigen können.

--- End quote ---

Ja, das war ungefähr genauso interessant, wie, dass es hier gerade 16°C sind.

Zur Erinnerung:

Es geht um:


--- Zitat von: WasDennNun am 24.05.2021 14:56 ---Und "Erstellen von Datenbankabfragen" ist halt nicht spezifisch genug um beurteilen zu können, welche EG es ist.

--- End quote ---

Es dreht sich in diesem Thread um Eingruppierungsrelevanz. Kannst Du dazu noch etwas schreiben? Wer entscheidet wie, ob man für einen SQL-Befehl eine Ausbildung zum FIAE oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium benötigt?

Spid:
Du hast explizit danach gefragt:

--- Zitat von: GofX am 24.05.2021 15:16 ---
--- Zitat von: Spid am 24.05.2021 12:51 ---Zunehmende Komplexität ist tariflich doch völlig unbeachtlich, weil die TVP sich gegen die Einführung von Komplexitätsmerkmalen entschieden haben. Von den benötigten Fachkenntnissen unterscheiden sich Datenbankabfragen aus zwei Tabellen mit einseitigem Bezug nicht von solchen aus 72 vielfach verschachtelten Tabellen mit multidirektionellen Bezügen.

--- End quote ---


--- Zitat von: Spid am 24.05.2021 15:04 ---Ich halte das Erstellen von Datenbankabfragen immer noch nicht für einen Arbeitsvorgang. Sollte es ausnahmsweise mal einer sein, kommt es in erster Linie darauf an, welche Fachkenntnisse man dafür benötigt.

--- End quote ---

Wie jetzt? Unterscheiden sich die benötigten Fachkenntnisse bei den unterschiedlichen Datenbankanfragen nun etwa doch?  ;)

--- End quote ---
Wenn Dich etwas nicht interessiert, frag nicht danach oder lebe damit, daß jemand die Frage beantwortet.

Da die Bewertungsebene der Arbeitsvorgang ist, entscheidet sich hinsichtlich der aufgeworfenen Frage zum SGL-Befehl jemand, der keine Ahnung davon hat, was er tut.

WasDennNun:

--- Zitat von: GofX am 24.05.2021 16:25 ---Es dreht sich in diesem Thread um Eingruppierungsrelevanz. Kannst Du dazu noch etwas schreiben? Wer entscheidet wie, ob man für einen SQL-Befehl eine Ausbildung zum FIAE oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium benötigt?

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Was Spid zu Recht ausführt, ist, dass es doch nicht auf den einzelnen SQL Befehl ankommt.
IdR wird es einen Arbeitsvorgang geben, in dem die Erstellung diverser SQL-Befehl eine Teil des AVs ist.
(und in der Tat dürften von den SQL Befehlen locker nur 80% EG7 Niveau haben.)
Arbeitsvorgang:
Extraktion und Aufbereitung von Informationen aus der Datenbank X in Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeitern der Fachgruppe Y.

Also zunächst musst du da mal eine Eben höher gehen.
Doof nur, dass daraus ein Personaler nicht erkennen kann, ob es sich dabei um eine Tätigkeit der EG7 oder EG12 handelt, da er noch keine Informationen darüber hat, was für eine Fachkenntnis benötigt wird.
Eine kleine Buchhaltung nach gewissen Zahlungen abzufragen ist ja was anderes bzgl. der benötigten Fachkenntnisse als die Abfrage eines Experimentes im CERN Labor, allerdings kann auch letzteres nur eine EG8 Tätigkeit sein.

Wie der Personaler nur durch Anwendung des Tarifrechtes da auf eine zutreffende Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung kommen soll, kann ich dir leider auch nicht beantworten, aber vielleicht kann Spid das ja erläutern, was da ein Personaler an weiteren Informationen benötigt um die korrekte Eingruppierung zu benennen.

Spid:
Wie ich bereits ausführte:
--- Zitat von: Spid am 21.05.2021 07:07 ---Vielmehr erwarte ich eine Darstellung, welche (Fach-)Kenntnisse benötigt würden. Hilfreich kann der Hinweis sein, ob diese jeweils im Ausbildungsplan einer Ausbildung, in Kursen für Herstellerzertifikate oder in Studienverlaufsplänen einschlägiger Studiengänge zu finden sind, das verkürzt die Überprüfung.
--- End quote ---
Bei der Darstellung der Tätigkeit steht also irgendwo, daß der TB diese oder jene Kenntnis für bspw. Oracle Datenbanken für die Tätigkeit benötigt. Dann schaut man, ob sich das im Ausbildungsplan der grundständigen Berufsausbildungen, in den Fortbildungen für die Oracle Herstellerzertifikate oder in einem der einschlägigen Studiengänge findet - und daher weiß dann der Bewerter anhand seiner Kenntnisse im Tarifrecht, welches Niveau an erforderlichen Fachkenntnissen vorliegt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 24.05.2021 18:49 ---Bei der Darstellung der Tätigkeit steht also irgendwo, daß der TB diese oder jene Kenntnis für bspw. Oracle Datenbanken für die Tätigkeit benötigt. Dann schaut man, ob sich das im Ausbildungsplan der grundständigen Berufsausbildungen, in den Fortbildungen für die Oracle Herstellerzertifikate oder in einem der einschlägigen Studiengänge findet - und daher weiß dann der Bewerter anhand seiner Kenntnisse im Tarifrecht, welches Niveau an erforderlichen Fachkenntnissen vorliegt.

--- End quote ---

nehmen wir also diesen Arbeitsvorgang:
Extraktion und Aufbereitung von Informationen aus der Datenbank X in Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeitern der Fachgruppe Y.

Wie erhält der Bewerter die Information darüber, das z.B. für diesen Arbeitsvorgang die Daten statistisch aufbereitet werden müssen, sie ggfls. durch eine non supervised MLA klassifiziert werden und danach zusätzlich in eine GrapDB (die nicht Ausbildungsbestandteil ist)  transferiert werden für die Aufbereitung.

Oder aber das für die Zeitkritische Auswertung tiefergehendes Wissen über das Speichermanagment der DB vorhanden sein müssen, damit die Datenaufbereitung auch in der vorgegeben Zeit erfolgen kann.

Das sind ja alles mögliche Arbeitsschritte, Fachwissen der obigen Tätigigkeitsbeschreibung, die sich aus der jeweiligen Fragestellung der Fachgruppe Y ergeben.

Dieses Anforderungsprofile muss als der derjenige der die Tätigkeitsdarstellung aufschreibt als potenziell notwendige Fachkenntnisse mit aufschreiben?

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