Der Bewerter kommt dann ja nicht zur falschen Einschätzung der Eingruppierung. Er schätzt die beschriebene und damit übertragene bzw. zu übertragene Tätigkeit ein. Das ist möglicherweise nicht die Tätigkeit, die derjenige, der die Tätikeit beschrieben hat, gerne wollte, aber das ist für die Eingruppierng unbeachtlich.