Hallo zusammen,
in unserem Hause ist die Diskussion entstanden, ob eine neue Leitung für den Hochbaubereich in E12 oder E13 eingruppiert ist.
Die Leitung wird nicht von einem technischen Mitarbeiter ausgeführt sondern von einer Kollegin aus dem Verwaltungsbereich, die einen entsprechenden Masterabschluss auch vorweisen kann.
Av sind Leitung und Führung, Projektmanagement und Kaufmännische Gebäudewirtschft (Wirtschaftspläne; Analysen, konzeptionelle Weiterentwicklung, Controlling, Entwicklung Planungs und Steuerinstrumente, Unterstützung VW-Leitung Entwicklung Standarts, Leitfäden usw.)
Ich bin der Meinung, wenn die Kommune zu dem Entschluss kommt, dass die Tätigkeiten einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss voraussetzen, die Eingrupierung in E13 rechtmäßig wäre.
Kann man diese Meinung teilen oder bin ich hier auf dem Holzweg?