Autor Thema: Eingruppierung mit Ausbildung  (Read 2625 times)

Henk82

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Eingruppierung mit Ausbildung
« am: 20.05.2021 19:58 »
Hi!

Folgender Sachverhalt.

Stelle ausgeschrieben mit EG9b. Bautechniker, Vermessungstechniker oder vergleichbar.

Wenn man für die Stelle angenommen wird mit einer Ausbildung als Bauzeichner steht einem die 9b trotzdem zu? Das obliegt dem Arbeitgeber?

Spid

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Antw:Eingruppierung mit Ausbildung
« Antwort #1 am: 20.05.2021 20:28 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Tiffy

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Antw:Eingruppierung mit Ausbildung
« Antwort #2 am: 22.05.2021 12:38 »
9b halte ich schon beim staatl. gepr. Bautechniker für relativ gut, hier ist eher 9a die Regel. Der normale Vermessungstechniker mit dreijähriger Ausbildung und erst recht ein normaler Bauzeichner ohne ganz besondere "Vorgeschichte" wird sich im Normalfall nicht erfolgreich auf eine mit 9b ausgeschriebene Techniker-Stelle bewerben können; und wenn doch, dann mit dem Ergebnis, dass nicht 9b dabei herauskommt. Im Gegensatz zu Bauzeichnern und Vermessungstechnikern ist der staatl. gepr. Bautechniker schließlich jemand, der eine Aufstiegsfortbildung vorweisen und sich dadurch formal für entsprechende Aufgaben qualifizieren kann. Wenn ein staatl. gepr. Chemietechniker für entsprechende Aufgaben gesucht wird, stellt man üblicherweise auch keine "normalen" Chemielaboranten oder Chemiekanten dafür ein und gewährt ihnen die Vergütung für staatl. gepr. Techniker; wäre auch etwas komisch.

Spid

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Antw:Eingruppierung mit Ausbildung
« Antwort #3 am: 22.05.2021 12:41 »
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Henk82

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Antw:Eingruppierung mit Ausbildung
« Antwort #4 am: 22.05.2021 18:45 »
@tiffy

Die Stelle wurde aber nun mal so ausgeschrieben. Bautechniker, Vermessungstechniker oder ähnliche Ausbildung mit Gruppierung nach 9b

Ich stehe jetzt als Bauzeichner auch bei einer 9a. Ist nicht mal mehr unüblich.

Dean

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Antw:Eingruppierung mit Ausbildung
« Antwort #5 am: 24.05.2021 16:14 »
@tiffy,

die Bezahlung richtet sich nicht nach dem höchsten Abschluss, den der Stelleninhaber inne hat. Ein Pförtner der Nuklearmedizin studiert hat, wird auch nur als Pförtner bezahlt.