Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Angestellte aus EGO Alt Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitt 5
Spid:
Ja. TB, die nicht mehr unter Abschnitt 11 fallen, sind ja keine Beschäftigten i.S.v. Abschnitt 11 (mehr).
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