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Höhergruppierung/ Stufenzuordnung

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JohannaM:
Liebe Forumsmitglieder,

ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich habe bisher die Entgeltgruppe 5 Stufe 5 erhalten und mich nun auf eine Stelle mit der Entgetgruppe 9b beworben. Nun soll ich zunächst zum neuen Arbeitgeber (beides Bund) abgeordnet werden, mit einer Übertragung höherwertiger Tätigkeit, mit Ziel der Versetzung nach 6 Monaten. Meine neue Dienststelle meinte, dass mein Arbeitsvertrag fortgeschrieben werde. Jetzt ist für mich die Frage in welche Stufe ich eingeordnet werde. Bleibt die 5 bestehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Schöne Pfingsten
Johanna

Spid:
Was denn nun, Höhergruppierung oder anderer AG?

JohannaM:
Ich arbeite derzeit bei anderen Dienststelle im Bund und soll zunächst ins Ministerium abgeordnet werden und dann dorthin versetzt werden. Da mein Arbeitsvertrag bestehen bleiben soll und ich nicht kündige, vermute ich das es eine Höhergruppierung ist.

Spid:
Du selbst hattest in Deiner Sachverhaltsschilderung einen neuen AG eingebracht und damit ihre Inkonsistenz herbeigeführt. Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn. Weder Abordnung noch Versetzung berühren die Eingruppierung. Sofern eine höherwertige Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen wird, was ein davon unabhängiger Vorgang gänzlich anderer Natur ist und Deines mindestens impliziten Einverständnis bedarf, erfolgt eine Höhergruppierung.

JohannaM:
Ich weiß ja selber nicht genau, was für den Sachverhalt wichtig ist. Entschuldigung für die Verwirrung und Danke für die hilfreiche Antwort.

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