Autor Thema: Vorstellungsgespräch unterschiedliche Eingruppierung  (Read 3967 times)

Spid

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Antw:Vorstellungsgespräch unterschiedliche Eingruppierung
« Antwort #15 am: 23.05.2021 00:16 »
Danke nochmal an jeden einzelnen der sich hier die Zeit genommen hat zu Antworten.
Ich verstehe leider nicht alles was hier geschrieben wird da ich noch nie wirklich mich mit dem Thema TV-L beschäftigt habe.
Nur nochmal kurz zu meiner frage.
Ich meinem Konkreten fall.
Referatsleiter und Teamleiter sagen mir E10 beim Bewerbungsgespräch.
Die Eingruppierungsrunde hat mir am nächsten Tag E9b genannt und seid dem haben wir nichts mehr gehört.
Wonach kann ich mich richtet bzw wer hat das ``Letzte Wort``

Nach der EGO bzw. ArbG/LAG/BAG

CmdrMichael

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Antw:Vorstellungsgespräch unterschiedliche Eingruppierung
« Antwort #16 am: 23.05.2021 00:28 »
Amo entschuldige bitte die nicht zielführende und für dich nicht hilfreiche Offtopic-Diskussion.

Zurück zu deiner konkreten Frage:
Deine Eingruppierung erfolgte vermutlich aufgrund einer Tätigkeitsdarstellung. Die "Eingruppierungsrunde" interpretiert vermutlich nun die dort beschriebenen Tätigkeiten anders als dein zukünftiger Referatsleiter.
Bei uns würde es helfen, mit dem Referatsleiter nochmal zu reden. Dieser muss am Ende die Tätigkeitsdarstellung verantworten. Vielleicht hat er für dich höherwertige Tätigkeiten mit höheren Anteilen vorgesehen, die sich (noch) nicht in der Tätigkeitsbeschreibung finden, weshalb die Papierlage für die "Eingruppierungsrunde" falsch ist. Es kann aber auch sein, dass die vorgesehenen Tätigkeiten für die Stelle wirklich nicht mehr als eine E9b hergeben.

Wenn du schon in der Behörde arbeiten würdest, würde dir meiner Einschätzung nach jede Personalabteilung (ob mit Anrecht oder ohne) eine vorhandene Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung stellen, sofern du die eh nicht durch deinen Vorgesetzten bekommst. Diese könntest du dann selbst prüfen oder durch eine Gewerkschaft prüfen lassen. Ob dies auch vor Einstellung gemacht wird, kann ich nicht sagen.

Amo

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Antw:Vorstellungsgespräch unterschiedliche Eingruppierung
« Antwort #17 am: 23.05.2021 00:32 »
CmdrMichael ich danke dir für deine verständliche Erklärung!

Spid

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Antw:Vorstellungsgespräch unterschiedliche Eingruppierung
« Antwort #18 am: 23.05.2021 00:39 »
Amo entschuldige bitte die nicht zielführende und für dich nicht hilfreiche Offtopic-Diskussion.

Zurück zu deiner konkreten Frage:
Deine Eingruppierung erfolgte vermutlich aufgrund einer Tätigkeitsdarstellung. Die "Eingruppierungsrunde" interpretiert vermutlich nun die dort beschriebenen Tätigkeiten anders als dein zukünftiger Referatsleiter.
Bei uns würde es helfen, mit dem Referatsleiter nochmal zu reden. Dieser muss am Ende die Tätigkeitsdarstellung verantworten. Vielleicht hat er für dich höherwertige Tätigkeiten mit höheren Anteilen vorgesehen, die sich (noch) nicht in der Tätigkeitsbeschreibung finden, weshalb die Papierlage für die "Eingruppierungsrunde" falsch ist. Es kann aber auch sein, dass die vorgesehenen Tätigkeiten für die Stelle wirklich nicht mehr als eine E9b hergeben.

Wenn du schon in der Behörde arbeiten würdest, würde dir meiner Einschätzung nach jede Personalabteilung (ob mit Anrecht oder ohne) eine vorhandene Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung stellen, sofern du die eh nicht durch deinen Vorgesetzten bekommst. Diese könntest du dann selbst prüfen oder durch eine Gewerkschaft prüfen lassen. Ob dies auch vor Einstellung gemacht wird, kann ich nicht sagen.
Der AG gruppiert nicht ein. Er äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt. Die Annahme, die Rechtsmeinung sei aufgrund einer Tätigkeitsdarstellung gebildet worden, erstere würde der Eingruppierung entsprechen oder nahekommen oder/und letztere sei überhaupt vorhanden, ist flächendeckend nicht unbedingt begründet - und wie das Forum in nicht wenigen Fällen gezeigt hat, werden Tätigkeitsbeschreibungen eben von bei weitem nicht jeder Personalabteilung herausgegeben, auch nicht im bestehenden Arbeitsverhältnis. Die Annahme, es wäre irgendwie sinnvoll, eine Gewerkschaft eine Tätigkeitsdarstellung prüfen zu lassen, ist bestenfalls putzig.

Und woraus sollte sich nun das behauptete „Anrecht“ ergeben?

Isie

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Antw:Vorstellungsgespräch unterschiedliche Eingruppierung
« Antwort #19 am: 23.05.2021 09:52 »
@Amo: Vielleicht ist es ja tatsächlich so, dass die Tätigkeiten, die eine Eingruppierung nach E 10 bewirken, nicht sofort, sondern erst später übertragen werden sollen. Versuche, das zu klären. Wenn die E 10 nicht in greifbarer Nähe ist, überlege dir, ob du auch für 9b arbeiten willst. Wenn ja, versuche eine Stufe auszuhandeln, in der du das Entgelt bekommst, was du haben willst.

WasDennNun

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Antw:Vorstellungsgespräch unterschiedliche Eingruppierung
« Antwort #20 am: 23.05.2021 17:06 »
Danke nochmal an jeden einzelnen der sich hier die Zeit genommen hat zu Antworten.
Ich verstehe leider nicht alles was hier geschrieben wird da ich noch nie wirklich mich mit dem Thema TV-L beschäftigt habe.
Nur nochmal kurz zu meiner frage.
Ich meinem Konkreten fall.
Referatsleiter und Teamleiter sagen mir E10 beim Bewerbungsgespräch.
Die Eingruppierungsrunde hat mir am nächsten Tag E9b genannt und seid dem haben wir nichts mehr gehört.
Wonach kann ich mich richtet bzw wer hat das ``Letzte Wort``
Also RL und TL stellen ein Packet an auszuübenden Tätigkeiten zusammen.
Diese bekommst du dann zugewiesen.
Daraus ergibt sich die Eingruppierung in der du dann bist.

RL und TL denken sich: Dat is E10, evtl. E11
Die beim AG dafür verantwortlichen denken sich: Nö is nur 9b
Fehlt noch was du denkst, oder du haben willst.
Alles im Kern irrelevant, weil ja nur individuelle Meinungen.

Entscheiden wo du tatsächlich eingruppiert bist kann nur ein Gericht.

Also ist es an Dir zu sagen: Ich arbeite nur für das Entgelt X,Y und basta, seht zu wie ihr das hinbekommt, dass ich das Geld bekomme.

Der Rest ist Zeitverschwendung, weil es einem egal sein kann wo und wie man eingruppiert ist, solange man das Entgelt bekommt, was man haben will.

Spid

  • Gast
Antw:Vorstellungsgespräch unterschiedliche Eingruppierung
« Antwort #21 am: 23.05.2021 17:14 »
Da Eingruppierungsirrtümer jederzeit korrigiert werden können, sollte einem mit der Perspektive, dann ein halbes Jahr zurückzahlen zu müssen, die Eingruppierung nicht egal sein.