Hier geht leider einiges durcheinander.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, daß bei einem Wechsel der PKV nur derjenige Anteil an Altersrückstellungen erhalten bleibt, der auf den Basistarif entfällt. Ganz grob: Man verliert ca. zwei Drittel der bereits gebildeten Altersrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens.
Ohne Verluste möglich ist jedoch ein Wechsel innerhalb des eigenen Versicherers in einen neuen Tarif. Hier bitte unbedingt beraten lassen.
Zur steuerlichen Behandlung: Zwar stimmt es, daß GKV- und PKV-Beiträge prinzipiell steuerlich absetzbar sind, jedoch nur derjenige Anteil, der auf die Basisversorgung entfällt, und maximal 1900 Euro jährlich als Sonderausgabe, was in der Regel durch den Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt wurde, so daß bei erneuter Angabe in der Steuererklärung keine weitere Erstattung mehr erfolgt.
Drittens ist es nicht so, daß man im mittleren Dienst mit PKV schlechter steht als ein vergleichbarer TV-L-Beschäftigter in der GKV.
Ja, es ist korrekt, daß Besoldungsgruppe A 6 und TV-L E 6 so nicht direkt miteinander vergleichbar sind, aber wenn man sieht, daß in etlichen Ämtern in Kommunen A-6-Beamte und E-6-Beschäftigte nebeneinandersitzen und die gleiche Tätigkeit verrichten, so kann man sich zumindest die Zahlen einmal anschauen:
(Alle Berechnungen legen die sogenannte »Günther-Jauch-Gruppe« zugrunde: ledig, Single, keine Kinder (zusätzlich noch konfessionslos und als GKV bei der Techniker Krankenkasse versichert).)
Beim Einstieg:
NRW A 6, Stufe 1: 2.137,81 Euro netto, bei 300 Euro PKV verbleiben 1.837,81 Euro netto.
NRW TV-L E 6, Stufe 1: 1.731,30 Euro netto.
Als Beamter hat man am Anfang folglich gut 100 Euro mehr (und dies bei wesentlich besseren Versicherungsleistungen).
Am Ende der Laufbahn (ohne jegliche Beförderung):
NRW A 6, Stufe 10: 2.559,20 Euro netto, bei 300 Euro PKV verbleiben 2.259,20 Euro netto.
NRW TV-L E 6, Stufe 6: 2.055,00 Euro netto.
Als Beamter hat man am Ende folglich gut 200 Euro mehr (und dies bei wesentlich besseren Versicherungsleistungen).
(Natürlich wird die PKV in Zukunft teurer werden, die GKV allerdings auch – wie auch schon in der Vergangenheit beides laufend teurer geworden ist.)
Hinzu kommt, daß es im Beamtenrecht durchaus sogenannte Sitzbeförderungen gibt, während man als Tarifbeschäftigter stets durch die auszuübende Tätigkeit eindeutig eingruppiert ist.
Die Aussage, daß man als Beamter im mittleren Dienst gegenüber halbwegs vergleichbaren Tarifbeschäftigten finanziell benachteiligt ist, kann man folglich nicht stehenlassen.