Ja, das ist richtig. Ich hab jetzt in der Entgeltordnung nachgesehen, aber dort gehen die Begrifflichkeiten bei den Fachkenntnissen ebenfalls nur bis EG 9.
Hat jemand bitte einen Rat, was man z.B. bei EG 12 unter den Fachkenntnissen im Anforderungsprofil schreibt?
Gründliche, umfassende Fachkenntnisse, wie bei EG 9 weil es da keine Steigerung mehr gibt oder etwas ganz anderes??