Autor Thema: Altersteilzeit  (Read 2717 times)

PetziHuber

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Altersteilzeit
« am: 24.05.2021 13:54 »
Hallo zusammen!
Nach 17 Jahren im TVÖD VKA wechsel ich nun in den AVR und habe eine Frage zur Alterteilzeit.....ist zwar noch ein bisschen, aber ich plane schon.
Wenn ich das richtig gelesen habe, geht die Altersteilzeit im AVR 5 Jh!?

In Anlage 17a §5 "Persönliche Voraussetzungen" sollte ich, unter Abs.1, das 60 Lebensjahr vollendet haben - das wäre zu dem Zeitpunkt (01.08.2027) erfüllt.
Allerdings steht unter Abs. 2 "....bis zu dem Zeitpunkt erstrecken, ab dem eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann" - das wäre 01.08.2034, mit 67 Jh.
Am 01.08.2032 (wäre dann 63 Jh) hätte ich aber meine 45 Jh für besonders langjährig Versicherte längst erfüllt.

Nun meine Frage: Wann könnte ich die Alterteilzeit beantragen? 01.08.2027 oder 01.08.2029?

Schöne Grüße
Peter

DiVO

  • Gast
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #1 am: 07.06.2021 14:24 »
Lies bitte im Detail nach, ob du alle Voraussetzungen für die Altersteilzeit erfüllst. Bei den AVR steht häufig ein Passus, dass neben einem bestimmten Alter auch Dinge erfüllt sein müssen wie z.B. Schwerbehinderung des Antragstellers und Realisierung geplanten Personalabbaus durch Altersteilzeit.

Isie

  • Gast
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #2 am: 30.10.2021 11:55 »
Eine Rente wegen Alters ist nicht zwingend die Regelaltersrente, sondern auch jede andere Form der Altersrente.