Autor Thema: [NW] Drohende Dienstunfähigkeit Mindestversorgung  (Read 6116 times)

Tagelöhner

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #15 am: 26.05.2021 09:21 »
Vom wahrscheinlich dahinterstehenden Schicksalsschlag des TE mal abgesehen ist es schon skurril, wenn man sich mal rein überschlägig vor Augen führt, dass hier nach einer Leistungserbringung von lediglich 10 Dienstjahren in einem Beruf, der womöglich ein Beamtenverhältnis überflüssig macht, voraussichtlich ein Pensionsanspruch i.H.v. 2300€ entstanden ist.

Das entspricht ja etwa 73% der derzeitigen Höchstrente i.H.v. 3141€/Monat. Und um sich Rentenansprüche in dieser Höhe zu erwerben, müsste man nach der aktuellen Bemessungsmethode und meiner kurzen Recherche 45 Jahre den monatlichen Maximalbeitrag von derzeit 1310€ an die Rentenkasse abführen.

Aus Beamtensicht ist sowas natürlich nur wieder eine lästige Neiddebatte, aus der Sicht eines Steuerzahlers/Beitragszahlers handelt es sich aber vielmehr um eine längst korrekturbedürfte Schieflage.

Aber ich höre es bereits "Augen auf bei der Berufswahl...jedem steht der Weg offen, ein Beamtenverhältnis einzugehen..."  ;D

WasDennNun

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #16 am: 26.05.2021 09:58 »
Aus Beamtensicht ist sowas natürlich nur wieder eine lästige Neiddebatte, aus der Sicht eines Steuerzahlers/Beitragszahlers handelt es sich aber vielmehr um eine längst korrekturbedürfte Schieflage.
Interessehalber: Was wäre denn deiner Meinung nach eine amtsangemessener Alimentationsbetrag?

Tagelöhner

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #17 am: 26.05.2021 10:17 »
Eine gute Frage, mit der sich ja auch in den letzten Jahrzehnten schon Gerichte auseinandersetzen durften und so mancher Dienstherr, der hier Einsparpotenzial gesehen hat, nachher wieder zurückrudern musste. Ich habe hier auch keine pauschale Antwort.

Langfristig hilft aus meiner Sicht aber nur, dass diese Art von Privileg neben den weiteren Privilegien, die das Beamtenverhältnis als besonderes Dienst- und Treueverhältnis ruhig weiterhin behalten soll, auf einen viel kleineren Kreis von tatsächlich und unbedingt erforderlichen hoheitlichen Aufgabenträgern (Justiz, Polizei) reduziert werden muss.

Ich sehe in der heutigen Verbeamtungspraxis vieler Dienstherren vielmehr immer häufiger eine Struktur von totalen Fehlanreizen, insbesondere im Bereich von Lehrkräften, wobei sich zudem einzelne im Wettbewerb um Lehrkräfte befindliche Bundesländer das Personal gegenseitig damit abwerben.

Organisator

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #18 am: 26.05.2021 10:49 »
Unabhängig von der Grundsatzdebatte hat sich das Thema für den TE offensichtlich erledigt. Er hat sich eine Stunde nach seinem Ausgangspost wieder vom Forum verabschiedet.

WasDennNun

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #19 am: 26.05.2021 12:17 »
Eine gute Frage, mit der sich ja auch in den letzten Jahrzehnten schon Gerichte auseinandersetzen durften und so mancher Dienstherr, der hier Einsparpotenzial gesehen hat, nachher wieder zurückrudern musste. Ich habe hier auch keine pauschale Antwort.
Also siehst du die Schieflage in der Anzahl der Beamten und nicht in dem Alimentationsprinzip, bzw. die Höhe der Versorgung bei vorzeitigem ausscheiden aus dem aktiven Dienst?

Bastel

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #20 am: 26.05.2021 12:19 »
Eine gute Frage, mit der sich ja auch in den letzten Jahrzehnten schon Gerichte auseinandersetzen durften und so mancher Dienstherr, der hier Einsparpotenzial gesehen hat, nachher wieder zurückrudern musste. Ich habe hier auch keine pauschale Antwort.

Langfristig hilft aus meiner Sicht aber nur, dass diese Art von Privileg neben den weiteren Privilegien, die das Beamtenverhältnis als besonderes Dienst- und Treueverhältnis ruhig weiterhin behalten soll, auf einen viel kleineren Kreis von tatsächlich und unbedingt erforderlichen hoheitlichen Aufgabenträgern (Justiz, Polizei) reduziert werden muss.

Ich sehe in der heutigen Verbeamtungspraxis vieler Dienstherren vielmehr immer häufiger eine Struktur von totalen Fehlanreizen, insbesondere im Bereich von Lehrkräften, wobei sich zudem einzelne im Wettbewerb um Lehrkräfte befindliche Bundesländer das Personal gegenseitig damit abwerben.

Schon einmal darüber nach gedacht, das eventuell die Rentner zu wenig und nicht die Beamten zu viel bekommen?

Tagelöhner

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #21 am: 26.05.2021 13:52 »
@WasDennNun

Genau, am Alimentationsprinzip ist grundsätzlich für Beamte nicht zu rütteln.

Eine Debatte darüber was zwingend staatliche Aufgaben sein müssen (Stichwort: Aufgeblähter Öffentlicher Dienst), die unbedingt ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis erforderlich machen oder stattdessen auch von Tarifbeschäftigten wahrgenommen werden können oder sogar müssen, um Kapazitäten aus dem Beamtenbereich für "Beamtenaufgaben" zu mobilisieren, halte ich in der BRD durchaus für erforderlich. Diese endet dann aus meiner Sicht auch langfristig in einem starken Rückgang der Beamtenverhältnisse.

@Bastel

Es ist ja ein nobler Gedanke, wenn man die zu verteilenden Kuchenstücke für den restlichen Teil der Bevölkerung im letzten Lebensabschnitt vergrößern möchte ohne dem kleineren und bessergestellten Teil etwas wegnehmen zu müssen. Wenn Du jetzt noch ein Rezept dafür hast, den Kuchen deutlich größer zu backen ohne die Erwerbstätigen einer noch größeren Abgabenbelastung auszusetzen, und Ihre eigenen erworbenen Ansprüche weiter zu reduzieren bzw. ihr Renteneintrittsalter näher in Richtung Tod zu verlagern, nur zu.

Die Realität wird künftig halt anders aussehen: Der Kuchen wird aller Voraussicht nach sogar kleiner, aber vielen (Pensionäre) wurden die größeren Kuchenstücke versprochen.

Bastel

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #22 am: 26.05.2021 14:01 »
@Bastel

Es ist ja ein nobler Gedanke, wenn man die zu verteilenden Kuchenstücke für den restlichen Teil der Bevölkerung im letzten Lebensabschnitt vergrößern möchte ohne dem kleineren und bessergestellten Teil etwas wegnehmen zu müssen. Wenn Du jetzt noch ein Rezept dafür hast, den Kuchen deutlich größer zu backen ohne die Erwerbstätigen einer noch größeren Abgabenbelastung auszusetzen, und Ihre eigenen erworbenen Ansprüche weiter zu reduzieren bzw. ihr Renteneintrittsalter näher in Richtung Tod zu verlagern, nur zu.

Die Realität wird künftig halt anders aussehen: Der Kuchen wird aller Voraussicht nach sogar kleiner, aber vielen (Pensionäre) wurden die größeren Kuchenstücke versprochen.

Man kann es wie der Rest der Europas machen und einfach neue Schulden aufnehmen.
Des Weiteren kann man an anderer Stelle eine Menge an den Sozialausgaben sparen. Man muss es nur politisch wollen.

WasDennNun

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #23 am: 26.05.2021 17:00 »
@WasDennNun

Genau, am Alimentationsprinzip ist grundsätzlich für Beamte nicht zu rütteln.
Dann verstehe ich den Kontext nicht, was du mit
... ist es schon skurril, wenn man sich mal rein überschlägig vor Augen führt, dass hier nach einer Leistungserbringung von lediglich 10 Dienstjahren in einem Beruf, der womöglich ein Beamtenverhältnis überflüssig macht, voraussichtlich ein Pensionsanspruch i.H.v. 2300€ entstanden ist.

Das entspricht ja etwa 73% der derzeitigen Höchstrente i.H.v. 3141€/Monat. Und um sich Rentenansprüche in dieser Höhe zu erwerben, müsste man nach der aktuellen Bemessungsmethode und meiner kurzen Recherche 45 Jahre den monatlichen Maximalbeitrag von derzeit 1310€ an die Rentenkasse abführen.

Aussagen wolltest.

_restore

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #24 am: 26.05.2021 17:34 »
Nicht das Thema, aber:
Nach 10 Jahren Arbeit hätte der normale (nicht verbeamtete) Frührentner deutlich weniger.

Schön, wie auf meine Aussage, dass das hier nicht das Thema sei, gehört wird :)
Ich hätte es mir denken können…

Organisator

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Antw:[NW] Drohende Dienstunfähigkeit Mindestversorgung
« Antwort #25 am: 27.05.2021 08:36 »
Tja, wenn man ein Nichtthema startet wird auch das Nichtthema weitergeführt ;)
Ansonsten hätte der übliche Firmenvorstand bereits nach einem Jahr eine deutlich bessere Altersversorgung

Landsknecht

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Antw:Drohende Dienstunfähigkeit NRW Mindestversorgung
« Antwort #26 am: 27.05.2021 10:21 »

@Bastel

Es ist ja ein nobler Gedanke, wenn man die zu verteilenden Kuchenstücke für den restlichen Teil der Bevölkerung im letzten Lebensabschnitt vergrößern möchte ohne dem kleineren und bessergestellten Teil etwas wegnehmen zu müssen. Wenn Du jetzt noch ein Rezept dafür hast, den Kuchen deutlich größer zu backen ohne die Erwerbstätigen einer noch größeren Abgabenbelastung auszusetzen, und Ihre eigenen erworbenen Ansprüche weiter zu reduzieren bzw. ihr Renteneintrittsalter näher in Richtung Tod zu verlagern, nur zu.

Die Realität wird künftig halt anders aussehen: Der Kuchen wird aller Voraussicht nach sogar kleiner, aber vielen (Pensionäre) wurden die größeren Kuchenstücke versprochen.

Für das Rezept brauch man ja keine große Phantasie haben, macht nur keiner seit Jahrzehnten