Autor Thema: Entgeltgruppe nach Übernahme leitender Tätigkeit  (Read 1564 times)

jenny

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Hallo zusammen,
ich muss leider zugeben, ich blicke bei den Eingruppierungen, Höhergruppierungen usw. einfach nicht durch. Deshalb jetzt hier meine Fragen...viell. Kann mir jemand etwas dazu sagen. Ich arbeite seit 6 Jahren im Unternehmen...eingruppiert in Gruppe 6, Stufe 4.
Unser Team vergrößert sich nun, weshalb mein Chef eine Teamleitung für den betreffenden Bereich sucht. Er möchte, dass ich dies Übernehme. Unentgeltlich. Mir werden 6 Mitarbeiter unterstellt sein, Dienst- und Urlaubsplanung liegen in meinen Händen, noch dazu liegt der komplette diagnostische Bereich unseres Krankenhausen sowie der Rehaklinik in meiner Verantwortung. Ebenso führe ich unentgeltlich ein Studienprojekt seit 3 Jahren bis im nächsten Jahr weiter und vertrete seit 6 Jahren einen kompletten Sekretariatsbereich in Urlaubs- und Krankheitssituationen. Ich habe meine Arbeit immer gern gemacht, aber mittlerweile fühle ich mich wie eine eierlegende Wollmilchsau. Wenn ich die Leitung in diesem Bereich übernehme, gibt es da eine  Chance auch davon zu profitieren oder schieße ich mir damit eher selbst ins Bein. Und wenn eine merklich Höhergruppierung nicht möglich ist...gibt es die Möglichkeit von Sonderzahlungen? Aufgrund entsprechender Leistungen? Über Infos oder Anregungen würde ich mich sehr freuen. Bis zum 01.06. Müsste meine 'Bewerbung' raus sein...kann mir evtl. Jemand einen Tip geben

Spid

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Antw:Entgeltgruppe nach Übernahme leitender Tätigkeit
« Antwort #1 am: 25.05.2021 20:48 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.