Autor Thema: [SN] Pauschale Beihilfe  (Read 5393 times)

BStromberg

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Antw:[SN] Pauschale Beihilfe
« Antwort #15 am: 31.05.2021 06:31 »
Für Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen oder ab ca. fünf Kindern auch in höheren Besoldungsgruppen (bitte die 80 % Beihilfe für Kinder nicht vergessen) kann die pauschale Beihilfe eine Überlegung wert sein. Ansonsten ist sie eher teuer und leistet wenig.

Für einen alleinstehenden Beamten im höheren Dienst, dessen Besoldung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt (ist bei A 13 fast immer der Fall), ergibt sich bei Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe folgendes Bild (zugrunde gelegt ist der Berechnung eine Mitgliedschaft bei der TK – bei der AOK usw. sehen die Zahlen fast identisch aus):

GKV-Beitrag (ermäßigter Beitrag, da kein Krankengeld abgesichert werden muß): 338,63 Euro
Zusatzbeitrag (derzeit 1,2 % bei der TK): 29,03 Euro
Pflegeversicherung: 73,77 Euro
Strafbeitrag für Kinderlose: 12,09 Euro

Gesamtbeitrag bei pauschaler Beihilfe: 453,52 Euro

Wenn man dann noch ein vergleichbares Absicherungsniveau wie in der PKV haben möchte (die Stichworte lauten Zahnersatz und Wahlleistungen im Krankenhaus), ist man schnell knapp 600 Euro im Monat los.

Wäre es dann nicht vorteilhafter, eine PKV für 300 Euro im Monat abzuschließen, höher abgesichert zu sein und die im Vergleich zur pauschalen Beihilfe mindestens gesparten 150 Euro monatlich zur Seite zu legen? Dann hätte man sehr schnell einen Puffer aufgebaut, mit dessen Hilfe man problemlos auch bei etwas höheren Rechnungen in Vorleistung gehen könnte.

Das ist tatsächlich so.
Ich komme auch auf dieses Ergebnis, ohne spitz nachgerechnet zu haben.

Einen unmittelbaren Vorteil sehe ich eigentlich bloß für all jene, die sich (egal aus welchen Gründen) für eine freiwillige gesetzliche KV entschieden haben, weil es für diese Gruppe dann endlich auch mal eine Kostenbeteiligung des Dienstherrn gibt... das wäre überfällig!

Je nach Familienkonstellation (z.B. Partner/In Geringverdiener) kann es auch durchaus noch weitere Fallvarianten geben, wo ein "Beamtenhaushalt" von einer subventionierten freiwilligen GKV profitiert, aber das dürfte nicht die Masse der Fälle abbilden.

Entscheidend ist, dass im Falle einer Änderung ein Wahlrecht besteht und kein Zwang für das eine oder gegen das andere System, weil dann nämlich (wettbewerbsverzerrend) dem PKV-System der Boden entzogen würde.

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

clarion

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Antw:[SN] Pauschale Beihilfe
« Antwort #16 am: 31.05.2021 06:34 »
@ ChrBy, rein monetär  betrachtet ist die pauschale Behilfe und erst recht die freiwillige GKV ohne pauschale Beihilfe ein sehr teures Zusatzgeschäft. Einige haben aber grundsätzliche Vorbehalte gegen die PKV, die ich sehr gut nachvollziehen kann.  Ich habe auch lange mit der fGGV geliebäugelt, jedenfalls  bis eine Vergleichsrechnung den enormen finanziellen Unterschied aufgezeigt hat. Wie Du schon schriebst, kann man sich vom gesparten Geld eine komfortable Kriegskasse nicht nur für gesundheitlichen Belange aufbauen.

WasDennNun

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Antw:[SN] Pauschale Beihilfe
« Antwort #17 am: 31.05.2021 08:00 »
Eines ist ja bei der monetären Berechnung GKV vs PKV noch entscheidend.
Wenn man vor hat eine gewisse Zeit in Teilzeit zu verbringen, ändern sich ja die aufzuwenden Kosten zu Gunsten der GKV.

clarion

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Antw:[SN] Pauschale Beihilfe
« Antwort #18 am: 31.05.2021 13:34 »
Hallo,

Wenn mit Vollzeit über der BMG liegt und geht auf Teilzeit, so dass man unter die BMG fällt, dass zahlt man bei Teilzeit auch für GKV prozentual vom Gehalt mehr als bei Vollzeit, also genau bei der PKV.

WasDennNun

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Antw:[SN] Pauschale Beihilfe
« Antwort #19 am: 31.05.2021 15:32 »
Hallo,

Wenn mit Vollzeit über der BMG liegt und geht auf Teilzeit, so dass man unter die BMG fällt, dass zahlt man bei Teilzeit auch für GKV prozentual vom Gehalt mehr als bei Vollzeit, also genau bei der PKV.
Nominal zahlt man weniger für die GKV in Teilzeit im Vergleich zur Vollzeit.
Nominal bezahlt man gleichviel in der PKV, egal ob Vollzeit oder Teilzeit.

Prozentual zahlt man mehr für die PKV, wenn man in Teilzeit geht.

clarion

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Antw:[SN] Pauschale Beihilfe
« Antwort #20 am: 01.06.2021 08:04 »
Das ist richtig,

Ich habe gestern überschlägt berechnet was bei A13 Stufe 5 und Teilzeit von 50 % und ohne den Kinderlosenzuschlag bei pauschale Beihilfe an die GKV und Pflegeversicherung gezahlt werden muss und bin auf mehr als 270 Euro gekommen. Sooooo weit weg ist das auch nicht mehr vom PKV Beitrag. Falls man nur einige Jahre in Teilzeit von 0,5 Arbeitsanteilen arbeiten möchte, ist die PKV über die Lebensspanne die günstigere Variante.

Karsten

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Antw:[SN] Pauschale Beihilfe
« Antwort #21 am: 01.06.2021 12:19 »
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Entscheidend ist, dass im Falle einer Änderung ein Wahlrecht besteht und kein Zwang für das eine oder gegen das andere System, weil dann nämlich (wettbewerbsverzerrend) dem PKV-System der Boden entzogen würde.

Ich würde den PKV Wechsel vorerst ebenfalls zurückstellen.

Es ist sehr gut möglich, dass der „Kuschelwettbewerb“ der privaten Krankenversicherung nach der Bundestagswahl angegangen wird. Es muss aufhören, dass sich private Anbieter nur auf das Neukundengeschäft konzentrieren müssen und dann der Versicherte bis zum Tod dort verbleiben muss, ohne finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen zu wollen. Versicherte müssen in einem Sozialstaat immer eine Wahl haben, analog der GKV.

Beamte (außer Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen) haben faktisch keine Wahl. Weder innerhalb des PKV Systems,  noch zwischen der GKV und PKV. Eine Flexibilisierung fordern inzwischen auch Teile der CDU und selbst das Kartellamt.

 Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Grünen Teil der nächsten Bundesregierung werden und die haben diese Thematik sogar im Parteiprogramm. Die Grünen wollen vorrangig das Umwelt- und Gesundheitsressort besetzen.


Der Gesetzgeber könnte also gefordert sein, für einen echten Wettbewerb in der privaten Kran­ken­ver­siche­rung zu sorgen und auch das Hamburger Modell im Bund einzuführen. Wenn der Bund Änderungen einführt, werden alle Bundesländer (außer Bayern) nachziehen.


Feidl

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Antw:[SN] Pauschale Beihilfe
« Antwort #22 am: 03.06.2021 11:37 »
Sich wegen der Krankenversicherung (egal ob nun PKV oder GKV) nicht verbeamten zu lassen, vor allem noch im hD, halte ich für dumm. Verbeamtung ist weit mehr als nur Wahl zwischen PKV oder GKV.

Das Hamburger Modell wurde gerade für die freiwillig gesetzlich versicherten Beamten eingeführt, also natürlich gilt es somit auch für Bestandsbeamte.
Wenn Paragraphenreiterin also sowieso in der GKV bleiben möchte, dann soll sie doch bleiben, sich verbeamten lassen, die erstmal höheren GKV Beiträge in Kauf nehmen, und dann warten, bis Sachsen Hamburger Modell eingeführt hat und dann die Hälfte der Beiträge an Dienstherrn abdrücken.