Autor Thema: Urteil BAG, vorhergehend LAG Sachsen - Hochschulbildung im Tarifsinn  (Read 1375 times)

dikayalumi

  • Gast
Hallo,

kann mal bitte jemand für mich Licht ins Dunkel bringen, was das Urteil für die Praxis bedeutet? Ich versteh es nicht.

https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&az=4%20AZN%201083/20

4 AZN 1083/20 vom 24.02.2021

Ich versteh es so, dass der Abschluss des Forstrevierleiters an der HNE Eberswalde kein 6-semestriges Studium im Sinne des Tarifvertrages ist?????? Also er hat keine Hochschulbildung im Sinne des Tarifrecht? Ist das tatsächlich so? Er hat (1997) noch mit Diplom-Forstingenieur  (FH) abgeschlossen und muss bzw. kann nur   als "sonstiger Beschäftigter" gesehen werden? Oder verstehe ich hier was komplett falsch?

Danke

Spid

  • Gast
Welches Urteil? Das ist ein Beschluß, der die Rechtssache an die Berufungsinstanz zurückweist, um entsprechende Feststellungen tatsächlicher Art zu machen.