Urteil BAG, vorhergehend LAG Sachsen - Hochschulbildung im Tarifsinn

Begonnen von dikayalumi, 27.05.2021 13:18

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

dikayalumi

Hallo,

kann mal bitte jemand für mich Licht ins Dunkel bringen, was das Urteil für die Praxis bedeutet? Ich versteh es nicht.

https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&az=4%20AZN%201083/20

4 AZN 1083/20 vom 24.02.2021

Ich versteh es so, dass der Abschluss des Forstrevierleiters an der HNE Eberswalde kein 6-semestriges Studium im Sinne des Tarifvertrages ist?????? Also er hat keine Hochschulbildung im Sinne des Tarifrecht? Ist das tatsächlich so? Er hat (1997) noch mit Diplom-Forstingenieur  (FH) abgeschlossen und muss bzw. kann nur   als "sonstiger Beschäftigter" gesehen werden? Oder verstehe ich hier was komplett falsch?

Danke

Spid

Welches Urteil? Das ist ein Beschluß, der die Rechtssache an die Berufungsinstanz zurückweist, um entsprechende Feststellungen tatsächlicher Art zu machen.