Autor Thema: Höhergruppierung TV-L  (Read 3915 times)

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #15 am: 29.05.2021 09:52 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung. Wenn die Tätigkeit übertragen worden ist und der TB durch Ausübung seine implizite Zustimmung erteilt hat, ist der Vertrag also bereits geändert.

Isie

  • Gast
Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #16 am: 29.05.2021 09:57 »
Erstreckt sich das tarifliche Erfordernis der Schriftform des Arbeitsvertrages nicht auch auf Vertragsänderungen und beinhaltet das nicht auch die - normalerweise nur deklaratorische - Angabe der Entgeltgruppe?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #17 am: 29.05.2021 10:14 »
Die Regelung des §2 Abs. 1 TV-L ist lediglich deklaratorischer Natur, siehe u.a. BAG, Urteil v. 03.08.1982 - 3 AZR 503/79. Mithin bedarf es für die Vertragsänderung - die eingruppierungsrelevante Änderung der auszuüben Tätigkeit - nicht der Schriftform, um Wirkung zu entfalten. Die Angabe der Entgeltgruppe ist hingegen überhaupt keine Vereinbarung zwischen den Parteien.

Isie

  • Gast
Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #18 am: 29.05.2021 12:24 »
Danke, Spid. Ich war der Meinung, die Entgeltgruppe müsste im Arbeitsvertrag angegeben sein, auch wenn diese Angabe nur deklaratorischer Natur ist.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #19 am: 29.05.2021 12:28 »
Die Entgeltgruppe ist ja auch im Arbeitsvertrag anzugeben. Ein Schrifterfordernis für diese Angabe besteht jedoch nicht.