Danke @itfraggle aber ich such erst einmal was im näheren bayrischen und auch Linux Umfeld.
Es kam jetzt zum Gespräch mit dem AG, der mir eine Höhergruppierung auf E9a angeboten hat.
Auf die Nachfrage, was seiner Meinung nach zu E9b fehlen würde, kamen ein Paar vage Kritiken zu einem bestimmten Teil meiner Tätigkeitsausführung. Auf Nachfragen dazu, oder die Frage nach etwas genaueren Tätigkeitsmerkmalen für E9b etc. wurde mit Unverständnis und Ablehnung reagiert.
Man muss dazu sagen wir haben intern zwar 'inoffizielle' Strukturen und grobe Regeln aber keine Dinge wie Service-Katalog, Projekt-Management oder Roadmap nach denen man sich einigermaßen richten könnte.
Mein Plan ist nächste Woche nochmal schriftlich bei der Personalabteilung / AG danach zu fragen und eine Stellungnahme einzufordern, warum meine ausgeübten Tätigkeiten nicht unter E9b fallen. Ich weiß, dass so eine Anfrage entweder langwierig oder aussichtslos enden wird und keine rechtliche Relevanz hat.
Sollte auch das in wenigen Wochen auf taube Ohren stoßen werde ich mich mit Rechtsanwalt um die Feststellungklage beim ArbG. kümmern. Gleichzeitig läuft natürlich die Suche nach einem besseren AG
Eine Frage vllt noch: Spricht etwas dagegen jetzt die HG auf E9a anzunehmen und trotzdem den Rechtsweg weiter zu verfolgen?