Guten Morgen,
bei der Eingruppierung eines Mitarbeiters ist ja u.a. die Mitarbeiterführung bzw. Führungsverantwortung von Bedeutung.
Wie verhält es sich, wenn in der Stellenbeschreibung im Punkt "Weisungsbefugnis an" 0 steht (also keine Weisungsbefugnis) und in einer Übertragung von Unternehmerpflichten und in der Bestellung zur VEFK die Weisungsbefugnis für drei Elektrofachkräfte UND die Elektrotechnische Weisungsbefugnis an alle Mitarbeiter im Unternehmen festgehalten wurde.
Geht man dann weiter nach Gewichtung dieses speziellen Tätigkeitsbereiches oder kann man dann von allgemeiner Führungsverantwortung ausgehen?
Ab EG9 aufwärts ist ja zum Beispiel auch keine Anzahl der Mitarbeiter festgelegt.