Autor Thema: Mitarbeiterverantwortung Eingruppierung  (Read 2240 times)

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Mitarbeiterverantwortung Eingruppierung
« am: 28.05.2021 10:58 »
Guten Morgen,

bei der Eingruppierung eines Mitarbeiters ist ja u.a. die Mitarbeiterführung bzw. Führungsverantwortung von Bedeutung.

Wie verhält es sich, wenn in der Stellenbeschreibung im Punkt "Weisungsbefugnis an" 0 steht (also keine Weisungsbefugnis) und in einer Übertragung von Unternehmerpflichten und in der Bestellung zur VEFK die Weisungsbefugnis für drei Elektrofachkräfte UND die Elektrotechnische Weisungsbefugnis an alle Mitarbeiter im Unternehmen festgehalten wurde.

Geht man dann weiter nach Gewichtung dieses speziellen Tätigkeitsbereiches oder kann man dann von allgemeiner Führungsverantwortung ausgehen?
Ab EG9 aufwärts ist ja zum Beispiel auch keine Anzahl der Mitarbeiter festgelegt.





Spid

  • Gast
Antw:Mitarbeiterverantwortung Eingruppierung
« Antwort #1 am: 28.05.2021 11:01 »
Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit. Beinhaltet sie in einem oder mehreren Arbeitsvorgängen die Führung von Mitarbeitern, so findet diese Berücksichtigung bei der Eingruppierung.