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[NI] Urlaub bei Wechsel des Dienstherrn nach der Ausbildung

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martin0312:
Hallo liebes Forum,

derzeit bin ich noch Anwärter. Ich wollte aber zum Ende der Ausbildung den Dienstherrn wechseln. Kann man die Urlaubstage quasi mitnehmen oder muss mit Ende der Ausbildung auch Anteilig der Urlaub genommen werden?

Organisator:
letzteres. Ersteres wäre mit den neuen Dienstherrn zu besprechen.

seenoland:

--- Zitat von: Organisator am 31.05.2021 10:33 ---letzteres. Ersteres wäre mit den neuen Dienstherrn zu besprechen.

--- End quote ---
Ja, ich gebe dir recht

2strong:

--- Zitat von: martin0312 am 31.05.2021 10:29 ---Hallo liebes Forum,

derzeit bin ich noch Anwärter. Ich wollte aber zum Ende der Ausbildung den Dienstherrn wechseln. Kann man die Urlaubstage quasi mitnehmen oder muss mit Ende der Ausbildung auch Anteilig der Urlaub genommen werden?

--- End quote ---
Sollte der Dienstherrnwechsel aufgrund Versetzung erfolgen, wird das Beamtenverhältnis fortgesetzt. Der Urlaubsanspruch besteht dann fort.

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