Autor Thema: [NI] Urlaub bei Wechsel des Dienstherrn nach der Ausbildung  (Read 4942 times)

martin0312

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Hallo liebes Forum,

derzeit bin ich noch Anwärter. Ich wollte aber zum Ende der Ausbildung den Dienstherrn wechseln. Kann man die Urlaubstage quasi mitnehmen oder muss mit Ende der Ausbildung auch Anteilig der Urlaub genommen werden?

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letzteres. Ersteres wäre mit den neuen Dienstherrn zu besprechen.

2strong

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Hallo liebes Forum,

derzeit bin ich noch Anwärter. Ich wollte aber zum Ende der Ausbildung den Dienstherrn wechseln. Kann man die Urlaubstage quasi mitnehmen oder muss mit Ende der Ausbildung auch Anteilig der Urlaub genommen werden?
Sollte der Dienstherrnwechsel aufgrund Versetzung erfolgen, wird das Beamtenverhältnis fortgesetzt. Der Urlaubsanspruch besteht dann fort.