Autor Thema: Krankengeldzuschuß TVöD Bund  (Read 4335 times)

siggi

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Krankengeldzuschuß TVöD Bund
« am: 09.06.2021 17:57 »
Hallo, ich bin seit dem 01.09.1986 im öffentlichen Dienst und seit Anfang Februar im Krankengeldbezug mit Krankengeldzuschuß. Da ich noch zu den sogenannten Altverträgen gehöre und Besitzstandswahrung habe meine Frage: Wie lange steht mir unter diesen Voraussetzungen der Krankengeldzuschuß zu? Ist es ein Unterschied ob man Krankengeld oder Übergangsgeld bezieht?

WYSWIG2019

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Antw:Krankengeldzuschuß TVöD Bund
« Antwort #1 am: 21.06.2021 14:48 »
Eigendlich müstest du schon nach drei Monaten auf Null liegen; weil jeweils die letzten 2 Monate zählen und das nur auf den Teil der über den Grundlohn liegt. So hat man das mir erklärt. Danach steht dir nur noch die vortgesetzte Gehaltszahlung(Grundlohn) zu. UNd ich meine das dann auch volle 2 Jahre( nach den ersten sechs Monaten durch Arbeitgeber und dann von der Krankenkasse mit ununterbrochner Krankenscheinmeldung) .

lubek

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Antw:Krankengeldzuschuß TVöD Bund
« Antwort #2 am: 22.06.2021 09:14 »
Du bekommst 39 Wochen  Krankengeldzuschuss , wenn Du seit Februar diesen Jahres krank bist, bekommst Du bis November KG Zuschuss als Altbeschäftigter in der Höhe der Differenz vom Nettokrankengeld zum Nettoentgelt.
Dabei ist es unerheblich, ob Du Kranken- oder Übergangsgeld beziehst.