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Einstufung bei Wiedereinstellung

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AnnaBerlin:
Liebe Forumsmitglieder,

vielleicht könnt ihr mir mit eurem Wissen weiterhelfen.
Nach Ablauf eines befristeten Vertrages und zwei Monaten Arbeitslosigkeit habe ich bei meinem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag nach TVÖD bekommen und bin davon ausgegangen, höher eingestuft zu werden. Hintergrund ist folgender:

Ich habe  2019 nach 2 Jahren und 9 Monaten Berufstätigkeit in E13 meinen Arbeitgeber gewechselt. Mein neuer Arbeitgeber hat mich in E13 in Stufe 2 eingestuft, die bisher geleisteten  21 Monate in Stufe zwei jedoch nicht mit angerechnet. Der befristete Vertrag ist im Frühjahr ausgelaufen und ich habe kürzlich nach zwei  Monaten ohne Beschäftigung einen neuen Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber erhalten.

Da ich einen neuen Arbeitsvertrag nach TVÖD erhalten habe und inzwischen genau vier Jahre Arbeitserfahrungen in E13 mitbringen, bin ich davon ausgegangen, in Erfahrungsstufe 3 eingestuft zu werden.

Mein Arbeitgeber hat mich aber wieder in Stufe zwei eingruppiert mit der Begründung, dass es sich mit einer Unterbrechung von weniger als sechs Monaten um eine Wiedereinstellung und nicht um eine Neueinstellung handele. Ein Stufenwechsel sei bei einer Wiedereinstellung nicht möglich.

Wie schätzt Ihr diesen Sachverhalt ein? Ich bin etwas verwundert, dass es zu meinem Nachteil ist, bei meinem Arbeitgeber wiedereingestellt zu werden. Bei einer Einstellung bei einem neuen Arbeitgeber wäre es doch eindeutig, dass ich mit vier Jahren anrechenbarer Berufserfahrung in E 13 in Stufe 3 eingruppiert werde...
Ich freue mich über eure Antworten.

Herzliche Grüße
Anna

Spid:
Handelt es sich jeweils um einschlägige Berufserfahrung, also eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird?

AnnaBerlin:
Ja genau, es handelt sich um einschlägige Berufserfahrung.

Spid:
Sofern es sich um ein Arbeitsverhältnis zum Bund handelt, ist die Rechtsauffassung des AG korrekt.

WYSWIG2019:
Ich denke das dein Arbeitgeber dich veräppeln will. Er hat kein Intresse dich einzustellen bzw will dich auf Grund deiner Weiblichkeit unterbezahlen. Ich denke er soll dir das schriftlich geben damit du es be deinem Anwalt vorzeigen kannst. Das bewirkt in der Regel ein einlenken wenn nicht dann suche sobald wie möglich einen anderen Job und vergesse nicht es sofort in das Bewerbungsgespräch einzubinden. Berufserfahrung mit der selben Tätigkeit liegt vor. Denn für eine EU Bürgerin gilt ebenfalls der Anspruch auf Anrechnung des ausgeübten Berufes wenn die selbe Vorausbildung und Tätigkeit bestand.   Und das du  jeweils im öffendlichen Dienst gearbeitet hast und in dem Sinne also auch keine Unterbrechung dieser Tätigkeit vorliegt solltest du dich vieleicht an eine höherer Stelle wenden. Bist du aber noch im befristeten Arbeitsverhältnis  kann sich das negativ auswirken. Haben sie den Arbeitsvertrag im Austauschverfahren geregelt steht dir die neue Stufe zu. Bist du in der Probezeit gehe zurück und verhandle neu.   

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