Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Einstufung bei Wiedereinstellung
Spid:
Das kannst Du gerne so sehen, aber das ist unbeachtlich - wie es bei Gewimmer über die angebliche Benachteiligung von Frauen stets der Fall ist.
Kaiser80:
--- Zitat von: WYSWIG2019 am 21.06.2021 15:12 ---ja genau die einen werden verarscht und die andern nicht es kommt auf die Position an. Ein Anfänger kann auf Grund seiner Tätigkeit in die Höchstgruppe verlegt werden wenn er ein deutscher Mann ist. Eine Frau grundsätzlich erstmal nicht.
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Ich denke auch deutsche Tarifverträge, insbesondere die die den öD betreffen, haben in erster Linie mal das Ziel deutsche Männer ggü allen Frauen zu bevorteilen. Is das peinlich...
Schokobon:
--- Zitat von: Spid am 31.05.2021 16:53 ---Sofern es sich um ein Arbeitsverhältnis zum Bund handelt, ist die Rechtsauffassung des AG korrekt.
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Ist das die Fundstelle dazu:
§ 16 (Bund) Abs. 2 S. 4 TVÖD
--- Zitat ---4Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden die Beschäftigten mit einschlägiger Berufserfahrung der im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufe zugeordnet und die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erreichte
Stufenlaufzeit wird fortgeführt.
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WYSWIG2019:
4Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden(also anrechnung von Bund zu Bund) die Beschäftigten mit einschlägiger Berufserfahrung der im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufe zugeordnet (also wenn die richtige Stufe nicht ereicht wurde weil der Bund in Arbeitsverhältnis 2 nicht anertkannt hatte was Rechtens war wird im Arbeitsverhältnis3[jetzt] nicht angerechnet und die Stufe aus Arbeuitsverhältnis 1 fortgeführt) also die: und die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erreichte
Stufenlaufzeit wird fortgeführt.
Spid:
--- Zitat von: Schokobon am 21.06.2021 15:29 ---
--- Zitat von: Spid am 31.05.2021 16:53 ---Sofern es sich um ein Arbeitsverhältnis zum Bund handelt, ist die Rechtsauffassung des AG korrekt.
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Ist das die Fundstelle dazu:
§ 16 (Bund) Abs. 2 S. 4 TVÖD
--- Zitat ---4Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden die Beschäftigten mit einschlägiger Berufserfahrung der im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufe zugeordnet und die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erreichte
Stufenlaufzeit wird fortgeführt.
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Ja. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der BAG-Rechtsprechung zur Wiedereinstellung. Als "unmittelbar" gilt jedenfalls die Zeit von 3 Monaten, nach verschiedener Kommentarmeinung auch ein halbes Jahr.
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