Autor Thema: Einstufung bei Wiedereinstellung  (Read 4346 times)

Spid

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Antw:Einstufung bei Wiedereinstellung
« Antwort #15 am: 21.06.2021 16:00 »
4Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden(also anrechnung von Bund zu Bund) die Beschäftigten mit einschlägiger Berufserfahrung der im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufe zugeordnet (also wenn die richtige Stufe nicht ereicht wurde weil der Bund in Arbeitsverhältnis 2 nicht anertkannt hatte was Rechtens war  wird im Arbeitsverhältnis3[jetzt] nicht angerechnet und die Stufe aus Arbeuitsverhältnis 1 fortgeführt) also die: und die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erreichte
Stufenlaufzeit wird fortgeführt.

Und es kommt somit eben nicht auf die Gesamtzeit einschlägiger Berufserfahrung an, sondern es wird an die erreichte Stufe mit unterjähriger Stufenlaufzeit angeknüpft - ganz genau so, wie es der AG gemacht hat.

WYSWIG2019

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Antw:Einstufung bei Wiedereinstellung
« Antwort #16 am: 21.06.2021 23:56 »
Nun kann man es so sehen oder so sehen. Anna sagt doch das es die selbe Arbeit ist und du bist der Meinung es ist nicht die selbe Arbeit, Und die einstufung ist das zeitliche verbringen in ein und der selben Arbeit und wird nach Jahren ausgelöst. Wenn ein Elektriker 20 Jahre Elektrikerwar in den öffendlichen dienst wechselt dann ist er ein Anfänger. Genauso wie ein Arzt der in den öffendlichen Dienst wechselt. Weil er dort eine andere Tätigkeit ausführt. So wie erklärst du mir das ein frisch gebackener männlicher Arzt innerhalb von 3 Jahren in die höchste Stufe eingestuft wird aber eine Ärtin die zuvor 18 Jahre in einem Uniklinikum mit Dozententätigkeit als Anfängerin eingestuft wird. Weil man es kann aber nicht muß. Und bei dem Mann es immer ein Muß ist. Eine überaus praktische Ansicht Frauen unterzubezahlen. Und dann drückst du ihr wahrscheinlich noch deine Artbeit auf den Hals und weil du die bessere Position(Mann) hast kassierst du auch noch das Geld dafür und wenn sie sich beschwert lügst du das blau vom Himmel um dich zu rechfertigen. Eine Arbeitsplatzbeschreibung ist nicht die Garantie dafür das man diese Arbeit bekommt sie ist nur MIttel und Zweck die Arbeiterin zu beschaffen. Sie kann ja wieder kündigen wenn sie will so lange sie bleibt ist sie willig alles zu tun den Job zu behalten.Ja und dann übt Sie ja auch nicht die selbe Arbeit aus wie ein Mann der nichts anderes tut als zu küngeln,Kaffe tringt,mit Kollegen den ganzen Tag wichtige Themen bespricht wie: welche Arbeit können wir ihr noch zuschieben die eigendlich ich machen müßte und für das ich ja Geld bekomme. 
« Last Edit: 22.06.2021 00:14 von WYSWIG2019 »

Spid

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Antw:Einstufung bei Wiedereinstellung
« Antwort #17 am: 22.06.2021 05:50 »
Nein, das sage ich nicht. Deine Textwand mit dümmlichem Geblubber ändert nichts an der tariflichen Regelung.