Liebe Forumsmitglieder,
vielleicht könnt ihr mir mit eurem Wissen weiterhelfen.
Nach Ablauf eines befristeten Vertrages und zwei Monaten Arbeitslosigkeit habe ich bei meinem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag nach TVÖD bekommen und bin davon ausgegangen, höher eingestuft zu werden. Hintergrund ist folgender:
Ich habe 2019 nach 2 Jahren und 9 Monaten Berufstätigkeit in E13 meinen Arbeitgeber gewechselt. Mein neuer Arbeitgeber hat mich in E13 in Stufe 2 eingestuft, die bisher geleisteten 21 Monate in Stufe zwei jedoch nicht mit angerechnet. Der befristete Vertrag ist im Frühjahr ausgelaufen und ich habe kürzlich nach zwei Monaten ohne Beschäftigung einen neuen Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber erhalten.
Da ich einen neuen Arbeitsvertrag nach TVÖD erhalten habe und inzwischen genau vier Jahre Arbeitserfahrungen in E13 mitbringen, bin ich davon ausgegangen, in Erfahrungsstufe 3 eingestuft zu werden.
Mein Arbeitgeber hat mich aber wieder in Stufe zwei eingruppiert mit der Begründung, dass es sich mit einer Unterbrechung von weniger als sechs Monaten um eine Wiedereinstellung und nicht um eine Neueinstellung handele. Ein Stufenwechsel sei bei einer Wiedereinstellung nicht möglich.
Wie schätzt Ihr diesen Sachverhalt ein? Ich bin etwas verwundert, dass es zu meinem Nachteil ist, bei meinem Arbeitgeber wiedereingestellt zu werden. Bei einer Einstellung bei einem neuen Arbeitgeber wäre es doch eindeutig, dass ich mit vier Jahren anrechenbarer Berufserfahrung in E 13 in Stufe 3 eingruppiert werde...
Ich freue mich über eure Antworten.
Herzliche Grüße
Anna