Autor Thema: Fachkräftezulage (VKA): Vorweggewährung von Stufen  (Read 3991 times)

mohlo

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Gemäß aktueller Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften ist bei fehlender Berufserfahrung eine Vorweggewährung der Stufen 2 und 3 möglich:

https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/richtlinie-fachkraefte

Gestolpert bin ich dabei über den Absatz:

Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter entgegenzuwirken, gilt dies entsprechend; in besonderen Fällen kann auch eine Zuordnung zur Stufe 4 erfolgen.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Stufe 4 nur für bestehende TB vorweggewährt werden kann. Also bei einer Neueinstellung nur max. Stufe 3 möglich ist? Oder kann der AG mit Begründung auch bei Neueinstellungen in die Stufe 4 eingruppieren, wenn beispielsweis "nur" eine Berufserfahrung von 4 Jahren vorliegt?

Spid

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Antw:Fachkräftezulage (VKA): Vorweggewährung von Stufen
« Antwort #1 am: 15.06.2021 09:57 »
Im TVÖD gibt es keine Fachkräftezulage. Eine Stufenvorweggewährung ist im TVÖD nur im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser vorgesehen.

mohlo

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Antw:Fachkräftezulage (VKA): Vorweggewährung von Stufen
« Antwort #2 am: 15.06.2021 10:05 »
Im TVÖD gibt es keine Fachkräftezulage. Eine Stufenvorweggewährung ist im TVÖD nur im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser vorgesehen.

Dass der TVÖD keine Fachkräftezulage kennt, ist mir bewusst. Deswegen habe ich ja auf die Richtlinie (Fachkräfte-RL) des VKA verwiesen, die den Mitgliedern der Mitgliedverbänden ermöglicht, zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnik und von Ingenieurinnen und Ingenieuren, eine Zulage zu zahlen oder eine Vorweggewährung von Stufen anzuwenden.

Deswegen auch meine Frage hinsichtlich des Inhaltes der Fachkräfte-RL, ob die Stufe 4 nur dann vorweggewährt werden kann, wenn es sich um bestehende TB handelt, bei denen eine Abwanderung droht.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3622-fachkraeftezulage-vka_idesk_PI13994_HI11832346.html

Spid

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Antw:Fachkräftezulage (VKA): Vorweggewährung von Stufen
« Antwort #3 am: 15.06.2021 10:10 »
Ob die Gewährung den Mitgliedern der Mitgliedsverbänden damit ermöglicht wird oder dies nicht in einigen Ländern an Einschränkungen im Gemeindeordnungsrecht scheitert, kann dahingestellt bleiben. Der TVÖD trifft zu übertariflichen Zulage naheliegenderweise kein Regelungen.

Lars73

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Antw:Fachkräftezulage (VKA): Vorweggewährung von Stufen
« Antwort #4 am: 15.06.2021 10:21 »
@mohle
Spid geht davon aus, dass Fragen zu nicht tariflichen Regelungen im Bereich "Allgemeine Diskussion" zu stellen sind.

Eine Stufenzuordnung im Sinne TVöD bei Einstellung ohne Berufserfahrung ist weder in Stufe 3 noch in 4 möglich.

Soweit die Voraussetzungen der Richtlinie vorliegen gilt:
Eine Vorweggewährung der Stufe 3 bei Einstellung kann bei vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ggf. erfolgen ohne als Mitglied in Konflikt mit dem Arbeitgeberverband zu geraten. Stufe 4 wäre ggf. nach der Satzung des entsprechenden Arbeitsgeberverbands unzulässig und könnte zum Ausschluss führen. Vorweggewährung Stufe 3 und Zulage wäre ohne Konflikt mit dem Arbeitsgeberverband denkbar. Vorweggewährung Stufe 4 nur bei drohender Abwanderung.

mohlo

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Antw:Fachkräftezulage (VKA): Vorweggewährung von Stufen
« Antwort #5 am: 15.06.2021 10:28 »
Ob die Gewährung den Mitgliedern der Mitgliedsverbänden damit ermöglicht wird oder dies nicht in einigen Ländern an Einschränkungen im Gemeindeordnungsrecht scheitert, kann dahingestellt bleiben. Der TVÖD trifft zu übertariflichen Zulage naheliegenderweise kein Regelungen.
Gehen wir mal davon aus, dass der AG die FKZ (VKA) anwenden darf und will. Ist dann eine Gewährung des Stufe 4 bei Neueinstellung möglich. Vorausgesetzt es dient der Personalgewinnung und es ist entsprechend begründet.

mohlo

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Antw:Fachkräftezulage (VKA): Vorweggewährung von Stufen
« Antwort #6 am: 15.06.2021 10:30 »
@mohle
Spid geht davon aus, dass Fragen zu nicht tariflichen Regelungen im Bereich "Allgemeine Diskussion" zu stellen sind.

Eine Stufenzuordnung im Sinne TVöD bei Einstellung ohne Berufserfahrung ist weder in Stufe 3 noch in 4 möglich.

Soweit die Voraussetzungen der Richtlinie vorliegen gilt:
Eine Vorweggewährung der Stufe 3 bei Einstellung kann bei vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ggf. erfolgen ohne als Mitglied in Konflikt mit dem Arbeitgeberverband zu geraten. Stufe 4 wäre ggf. nach der Satzung des entsprechenden Arbeitsgeberverbands unzulässig und könnte zum Ausschluss führen. Vorweggewährung Stufe 3 und Zulage wäre ohne Konflikt mit dem Arbeitsgeberverband denkbar. Vorweggewährung Stufe 4 nur bei drohender Abwanderung.

Besten Dank! Das ist die Antwort, die ich benötigte.

@Spid: Ähnlich gelagerte Fragen werden ich gerne zukünftig im Bereich "Allgemeine Diskussion" platzieren.