@mohle
Spid geht davon aus, dass Fragen zu nicht tariflichen Regelungen im Bereich "Allgemeine Diskussion" zu stellen sind.
Eine Stufenzuordnung im Sinne TVöD bei Einstellung ohne Berufserfahrung ist weder in Stufe 3 noch in 4 möglich.
Soweit die Voraussetzungen der Richtlinie vorliegen gilt:
Eine Vorweggewährung der Stufe 3 bei Einstellung kann bei vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ggf. erfolgen ohne als Mitglied in Konflikt mit dem Arbeitgeberverband zu geraten. Stufe 4 wäre ggf. nach der Satzung des entsprechenden Arbeitsgeberverbands unzulässig und könnte zum Ausschluss führen. Vorweggewährung Stufe 3 und Zulage wäre ohne Konflikt mit dem Arbeitsgeberverband denkbar. Vorweggewährung Stufe 4 nur bei drohender Abwanderung.