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Schlechtwetter

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Marianne:
Gibt es Regelungen wonnach bei schlechtem Wetter (unabhängig einer Vergütung), AN nicht ihre volle Arbeitszeit leisten müssen?

Spid:
Nein.

superbraz:
Wer definiert denn schlechtes Wetter?
Mir ist es früh´s auch oft zu warm, zu kalt, zu nass, zu trocken, zu windig, zu hell oder zu dunkel.

Pham Nuwen:
Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisko.

Allenfalls bei extremsten Wetterlagen ist es möglich nach Ankündigung(!) abmahnfrei fernzubleiben.

citar0:
Wir können bei Regenwetter (es genügt wenn es um 7 Uhr regnet) "schlechtwetterfrei" machen. Das heißt 8,5h bzw 5h freibekommen, aber dafür nur 6 bzw 4h Überstunden einsetzen. Gilt aber nur für Forst und Bauhof.

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