Autor Thema: Beamte Thüringen  (Read 2770 times)

KinBergN

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Beamte Thüringen
« am: 01.06.2021 07:25 »
Gibt es eine Arbeitsbefreiuung Arztbesuch oder Krank bzw. Sonderurlaub? Und was passiert bei der Befreiuung mit den Mehrstunden?

Spid

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Antw:Beamte Thüringen
« Antwort #1 am: 01.06.2021 07:31 »
Die Tarifverträge in diesem Unterforum treffen zu Beamtengedöns keine Regelungen.

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Antw:Beamte Thüringen
« Antwort #2 am: 01.06.2021 08:23 »
Gibt es eine Arbeitsbefreiuung Arztbesuch oder Krank bzw. Sonderurlaub? Und was passiert bei der Befreiuung mit den Mehrstunden?

Häufig wird das in Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit geregelt.

KinBergN

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Antw:Beamte Thüringen
« Antwort #3 am: 01.06.2021 09:33 »
Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürUrlVO und § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürUrlVO ist eine Befreiuung möglich. Aber wie wird dies in der Zeiterfassung geregelt (als Anwesend oder Abwesend)?

Spid

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Antw:Beamte Thüringen
« Antwort #4 am: 01.06.2021 09:41 »
Die Tarifverträge in diesem Unterforum treffen zu Beamtengedöns keine Regelungen.

KinBergN

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Antw:Beamte Thüringen
« Antwort #5 am: 01.06.2021 09:49 »
Das ist doch sicherlich zu den Tarifbeschäftigten analog (29 TVöD VKA)?

Spid

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Antw:Beamte Thüringen
« Antwort #6 am: 01.06.2021 09:49 »
Die Tarifverträge in diesem Unterforum treffen zu Beamtengedöns keine Regelungen.

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Antw:Beamte Thüringen
« Antwort #7 am: 01.06.2021 10:07 »
Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürUrlVO und § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürUrlVO ist eine Befreiuung möglich. Aber wie wird dies in der Zeiterfassung geregelt (als Anwesend oder Abwesend)?

Dabei kommt es darauf an, ob es eine Arbeitspflicht gibt, von der befreit werden kann. Daher mein Hinweis auf die internen Vereinbarungen dazu. In vielen Behörden gibt es keine Arbeitspflicht (z.B. Kernzeit) mehr, demzufolge kann von ihr auch nicht befreit werden.

BStromberg

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Antw:Beamte Thüringen
« Antwort #8 am: 01.06.2021 10:17 »
Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürUrlVO und § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürUrlVO ist eine Befreiuung möglich. Aber wie wird dies in der Zeiterfassung geregelt (als Anwesend oder Abwesend)?

Dabei kommt es darauf an, ob es eine Arbeitspflicht gibt, von der befreit werden kann. Daher mein Hinweis auf die internen Vereinbarungen dazu. In vielen Behörden gibt es keine Arbeitspflicht (z.B. Kernzeit) mehr, demzufolge kann von ihr auch nicht befreit werden.

Warum will man denn als Betroffener die technische Abwicklung im System so tief ergründen? Erschließt sich mir nicht.

Bei uns sind das i.d.R. spezielle Abwesenheitstypen wie z.B. "Freistellung bezahlt". An diesen Tagen wird dann ggf. 1/2 oder 1/1 von der Diensterbringungspflicht in der systemisch hinterlegten Sollarbeitszeit freigestellt.

Spannend ist das ganze Thema immer dann, wenn die Sachbearbeitung die Datensätze gewissenlos ins System kloppt, so dass man am Ende des Tages nicht mehr nachvollziehen kann (Kind 1 krank, Kind 2 krank, Betreuungsperson krank, Ableben eines nahen Angehörigen...) welche Freistellung von welchem Anspruch her rührt  ;D
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

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Antw:Beamte Thüringen
« Antwort #9 am: 01.06.2021 10:23 »

Warum will man denn als Betroffener die technische Abwicklung im System so tief ergründen? Erschließt sich mir nicht.


Ich verstehe nicht so ganz, warum du dich hier auf die technische Abwicklung im System beziehst. Eingangsfrage war doch, ob es eine Arbeitsbefreiung bei Arztbesuch (...) gibt. Dazu muss erst ergründet werden, ob es eine Arbeitspflicht gibt.

BStromberg

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Antw:Beamte Thüringen
« Antwort #10 am: 01.06.2021 11:21 »

Warum will man denn als Betroffener die technische Abwicklung im System so tief ergründen? Erschließt sich mir nicht.


Ich verstehe nicht so ganz, warum du dich hier auf die technische Abwicklung im System beziehst. Eingangsfrage war doch, ob es eine Arbeitsbefreiung bei Arztbesuch (...) gibt. Dazu muss erst ergründet werden, ob es eine Arbeitspflicht gibt.

Alles gut!
Ihre zutreffenden Ausführungen waren nicht gemeint... zuvor wurde danach gefragt, wie das in der Zeiterfassung (also im System) abgewickelt wird.

Und ja... dazu muss geschaut werden, wie dieses System in der Behörde gelebt wird (innerhalb der Kernarbeitszeit z.B. gewähren wir eine Freistellung für Arztgänge nur, wenn es keine anderweitige Möglichkeit gibt, diese Termine nach Dienstschluss wahrzunehmen).
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