Hallo zusammen,
ich überlege derzeit die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt zu beginnen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer zu Beginn des Fortbildungslehrganges Folgendes nachweist:
Absolventen der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachange-stellte/-r Fachrichtung Kommunal-und Landesverwaltung und danach eine mindestens dreijährigeeinschlägige Berufspraxis.
Die Ausbildung habe ich am 10. Februar 2019 (mündliche Prüfung) beendet.
Die Fortbildung startet im Januar 2021 (genaues Datum noch nicht bekannt).
Somit hätte ich zu beginn meiner Fortbildung eine Berufserfahrung von 2 Jahre und 11 Monaten. Mir würde nur ein MOnat (oder wenige Tage) zu den drei Jahren fehlen.
Hat jemand Erfahrung wie das RP Karlsruhe mit solchen Fällen umgeht?
Bekomme ich wegen dem einen fehlenden Monat wirklich eine Absage/keine Zulassung?
Vielen dank