Autor Thema: [TH] Arbeitsbefreiung Beamte  (Read 2474 times)

KinBergN

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[TH] Arbeitsbefreiung Beamte
« am: 01.06.2021 09:56 »
Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürUrlVO und § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürUrlVO ist eine Befreiuung möglich. Aber wie wird dies in der Zeiterfassung geregelt (als Anwesend oder Abwesend)?
« Last Edit: 02.06.2021 03:03 von Admin2 »

Organisator

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Antw:Arbeitsbefreiuung Beamte
« Antwort #1 am: 01.06.2021 10:08 »
Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürUrlVO und § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürUrlVO ist eine Befreiuung möglich. Aber wie wird dies in der Zeiterfassung geregelt (als Anwesend oder Abwesend)?

Dabei kommt es darauf an, ob es eine Arbeitspflicht gibt, von der befreit werden kann. Daher mein Hinweis auf die internen Vereinbarungen dazu. In vielen Behörden gibt es keine Arbeitspflicht (z.B. Kernzeit) mehr, demzufolge kann von ihr auch nicht befreit werden.

BStromberg

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Antw:Arbeitsbefreiuung Beamte
« Antwort #2 am: 01.06.2021 10:10 »
Freistellung bezahlt, Sonderurlaub bezahlt o.ä.

Der Personalverwaltung muss eigentlich nur nachhalten können, dass die verschiedenen Anspruchsgrundlagen auseinander zu dividieren sind, sollte jmd. 6 verschiedene Anspruchsgrundlagen für sich nehmen  :)

Im Zweifel hilft auch ein einfacher Vermerk beim Buchungssatz (z.B. "3 Tage Kind krank für Tochter Annalena" oder "1 Tag Erkrankung Betreuungsperson Kindsmutter Hildegard").
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

KinBergN

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Antw:Arbeitsbefreiuung Beamte
« Antwort #3 am: 01.06.2021 11:27 »
Hier geht es wirklich nur um die elektronische Zeiterfassung: Urlaub, Krank; Kind krank zählen als "Arbeitszeit".
Und die Arbeitsbefreiuung und Sonderurlaub muss neu angelegt werden. Jetzt die Frage: als "Arbeitszeit" oder nicht ?

BStromberg

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Antw:Arbeitsbefreiuung Beamte
« Antwort #4 am: 01.06.2021 11:59 »
Ich kenne das nur als "Abwesenheitsart" und das wiederum schließt eine "Arbeitszeit" argumentum a contrario aus.
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Landsknecht

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Antw:Arbeitsbefreiuung Beamte
« Antwort #5 am: 02.06.2021 08:43 »
Hier geht es wirklich nur um die elektronische Zeiterfassung: Urlaub, Krank; Kind krank zählen als "Arbeitszeit".
Und die Arbeitsbefreiuung und Sonderurlaub muss neu angelegt werden. Jetzt die Frage: als "Arbeitszeit" oder nicht ?

Entweder ist es eine bezahlte Freistellung oder eine unbezahlte Freistellung und wird im Umfang der an dem Tag zu erbringenden Sollarbeitszeit so erfasst, Arbeitszeit kann es wie gesagt nicht sein.

Feidl

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Antw:[TH] Arbeitsbefreiung Beamte
« Antwort #6 am: 03.06.2021 11:05 »
Hier geht es wirklich nur um die elektronische Zeiterfassung: Urlaub, Krank; Kind krank zählen als "Arbeitszeit".
Und die Arbeitsbefreiuung und Sonderurlaub muss neu angelegt werden. Jetzt die Frage: als "Arbeitszeit" oder nicht ?
In dem Fall dann wohl auch als Arbeitszeit, weil wohl sonst als Minusstunden angerechnet werden.

Lars73

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Antw:[TH] Arbeitsbefreiung Beamte
« Antwort #7 am: 03.06.2021 11:23 »
Naja man zieht die Zeit vom SOLL ab. SOLL=0; IST=0. ==> Keine Minusstunden.