Freistellung bezahlt, Sonderurlaub bezahlt o.ä.
Der Personalverwaltung muss eigentlich nur nachhalten können, dass die verschiedenen Anspruchsgrundlagen auseinander zu dividieren sind, sollte jmd. 6 verschiedene Anspruchsgrundlagen für sich nehmen
Im Zweifel hilft auch ein einfacher Vermerk beim Buchungssatz (z.B. "3 Tage Kind krank für Tochter Annalena" oder "1 Tag Erkrankung Betreuungsperson Kindsmutter Hildegard").