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Welche Kündigungsfrist habe ich?

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Organisator:

--- Zitat von: Spid am 01.06.2021 13:01 ---Sofern Du unter §30 Abs. 1 Satz 2 TVÖD fällst, sind es 6 Wochen zum Monatsende, ansonsten 6 Wchen zum Quartalsende.

--- End quote ---

6 Wochen ist auf jeden Fall zutreffend ;)

VnsaDo:
 ;D ;D ;D

Spid:
Es kommt nicht auf den Wohn- sondern auf den Arbeitsort an. Es sind jedenfalls sechs Wochen, die Frage ist, ob zum Monats- oder zum Quartalsende. Sofern der Arbeitsort in NW ist und die sonstigen in der Norm genannten Voraussetzungen zutreffen, sind es sechs Wochen zum Monatsende.

VnsaDo:
Der Arbeitsort befindet sich ebenfalls in NRW.
Wie kann ich den herausfinden, ob die sonstigen Voraussetzungen zutreffen?
Ob die Tätigkeit der Rentenversicherung unterlegen hätte?
Das sind böhmische Dorfer für mich. Ich habe da absolut keine Ahnung von

Sorry.

Spid:
Wenn Du kein Wissenschaftsgedöns machst, ist es mutmaßlich kein Arbeitsverhältnis, für das die §§57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmittelbar oder entsprechend gelten. Bei der Frage, ob Deine Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, geht es darum, ob es sich um eine Tätigkeit seinerzeit für Angestellte (White Collar) oder Arbeiter (Blue Collar) handelt.

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