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Familienversicherung Nachversicherung

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Chiara2001:
Ein herzliches Hallo in die Runde

Ich habe eine Frage bezüglich GKV, Familienversicherung. Meine Tochter war 19 Jahre lang in der Familienversicherung meiner Frau bei der BKK mitversichert. Jedes Jahr musste ich den Nachweis erbringen, dass ich unter der Einkommensgrenze liege. Nunmehr wurde der Nachweis auch für das Jahr 2020 angefordert und ich habe die Unterlagen mitgeteilt. Es stellt sich leider heraus, dass ich im Jahr ca. 700 € über der Beitragsgrenze liege und eine Familienversicherung dadurch nicht gegeben war. Meine Tochter beendete die Schule mit dem Abitur im Jahr 2020 und begann eine Ausbildung im gehobenen Dienst bei einer Kommunalverwaltung. Dort ist sie seit 01.08.2020 in der HUK privat versichert. Nunmehr möchte die GKV, da eine Familienversicherung im Jahr 2020, nicht vorlag meine Tochter als Freiwillige in die Kranken- und Pflegeversicherung aufnehmen. Die Aussage der Krankenkasse: Das muss sie abschließen. Hätte ich vorher gewusst, dass eine Versicherungsschutz für das Jahr 2020 nicht besteht, hätte ich meine Tochter über meine private Krankenversicherung (30% KK und 70 % Beihilfe Dienstherr) versichert.  Kennt sich jemand in diesem Metier aus und kann mir eine Einschätzung geben, ob dass alles so rechtens ist was die Krankenkasse hier vorhat (Meine Tochter soll einen Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 195 € x  7 = 1.365€ zahlen für einen abgelaufen Zeitraum in dem sie keine Leistung in Anspruch nahm).
Antworten gerne auch per pm.

newT:
Ich bin kein Experte auf dem Gebiet:
Aber werden bei der Ermittlung des mtl. Gesamteinkommens mit der Frage ob 1/12 der JAEG überschritten werden nicht auch Werbungskosten abgezogen? Wurden das bei dir gemacht?

Chiara2001:
Ja wurde gemacht, leider sind diese nicht sehr hoch.

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