Autor Thema: Quartalstag  (Read 30782 times)

Snooze

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Quartalstag
« am: 03.06.2021 07:30 »
Guten Morgen.

Bei bzw. in einigen Dienststellen gibt es auf Bundesebene sog. Quartalstage für u. a. Behördengänge. Kann mir jemand den normativen Bezug diesbzgl. nennen? Dies wird bei uns recht unterschiedlich gehandhabt.

Danke und lG.

Lars73

  • Gast
Antw:Quartalstag
« Antwort #1 am: 03.06.2021 07:40 »
Soweit es dabei um bezahlt Freistellung geht.
Nach meinen Wissen gab es sowas (nur?) bei der Bundeswehr und ist dort gestrichen. Nach meinen Eindruck wäre die Weitergewährung von Quartalstagen unzulässig.

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 518
Antw:Quartalstag
« Antwort #2 am: 03.06.2021 08:57 »
Korrekt hießen diese "Quartalausgleichstage" (bundeswehrtypisch ohne Fugen-S). Auch meines Wissens gab es sie nur bei der Bundeswehr.

Rechtsgrundlage war die ZDv 14/5 B 196 "Gewährung von dienstfreien Werktagen in Teilbereichen der Streitkräfte im Quartal (Quartalausgleichstage)". Die Regelung trat zum 1. Januar 1990 in Kraft. Sie wurde zum Quartalsende 30. Juni 2012 aufgehoben. Ob es vor 1990 etwas vergleichbares mit anderer Rechtsgrundlage gab, ist mir nicht bekannt.

In der genannten Verwaltungsbestimmung hieß es:

"In Verbänden und Einheiten, die auf Grund der Anforderungen der Einsatzbereitschaft und der Besonderheit des Ausbildungsauftrages in erheblichem Umfange Einschränkungen in der allgemeinen Lebensführung unterworfen sind, die sonst nicht ausgeglichen werden, erhalten Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, in jedem Kalendervierteljahr aus Fürsorgegründen einen dienstfreien Werktag (Quartalausgleichstag) unter Belassung der Geld- und Sachbezüge.
[...]
Der Anspruch auf die Gewährung des Quartalausgleichstages entsteht mit Beginn des Wehrdienstverhältnisses.
[...]
Die Quartalausgleichstage bestimmt der nächste Disziplinarvorgesetzte nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Auftrages der Einheit."

Für notwendige Behördengänge haben die nächsten Disziplinarvorgesetzten die Möglichkeit, ihren Soldaten für die Dauer der notwendigen Abwesenheit Freistellung vom Dienst zu gewähren.

Max Bommel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 118
Antw:Quartalstag
« Antwort #3 am: 03.06.2021 11:22 »
Vielleicht meinst Du die AZV-Tage? Die gibt es wohl beim Bund schon seit nem viertel Jahrhundert nicht mehr. Beim Land Schleswig-Holstein z.B. gibt es sie aber noch.

Snooze

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:Quartalstag
« Antwort #4 am: 03.06.2021 19:11 »
Ich meinte tatsächlich die Quartalausgleichstage. Danke für die Antworten.
Im Übrigen gibt es die Quartalausgleichstage derweil noch bspw. bei der Bundeswehrfeuerwehr. Wie aber die dortigen Schichtgänger an Behördengängen aufgrund der jeweiligen Arbeitszeitmodelle gehindert werden, erschließt sich mir nicht wirklich.