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Höhergruppierung - Überleitung - Garantiebetrag

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A53CH:
Hallo,

folgender Fall:

Der Mitarbeiter beantragte 2019 die Höhergruppierung von der E9 in die E12. Gewährt wurde ihm ein Aufstieg in die E11. Entsprechend wurde er eine Erfahrungsstufe zurückgesetzt. (Von E 9 Stufe 3 in E11 Stufe 2).
Nun kam 2020 die Überleitung des Sozial- und Erziehungsdienstes von der E-Tabelle in die S-Tabelle. Der betreffende Mitarbeiter wurde laut Überleitungsregeln von der E11 (Stufe 2) in die S17 (Stufe 2) übergeleitet. Wäre er in der E9 (Stufe 3) geblieben wäre er in die S12 (Stufe 3 übergeleitet worden) gelandet. In seiner aktuellen S17 (Stufe 2) hat er 57 € Bruttoeinkommen mehr als er in der E12 (Stufe 3 gehabt hätte).

Greift in diesem Fall der Garantiebetrag ?
Gibt es Tarifrechtlich die Möglichkeit einen vorzeitigen Aufstieg in eine höhere Erfahrungsstufe zu beantragen?

Besten Dank!

Spid:
2019 konnte kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden.

WasDennNun:

--- Zitat von: A53CH am 03.06.2021 09:23 ---Der Mitarbeiter beantragte 2019 die Höhergruppierung von der E9 in die E12. Gewährt wurde ihm ein Aufstieg in die E11.

--- End quote ---
Der AG hat nichts zu gewähren, er hat einfach stumpf das Entgelt zu zahlen was sich aus der korrekten Eingruppierung ergibt.
Die Frage ist also: Wann wurde der Eingruppierungsirrtum bemerkt und korrigiert.
Bzw. wann haben sich die auszuübenden Tätigkeiten geändert, so dass eine Höhergruppierung erfolgte?

--- Zitat ---Greift in diesem Fall der Garantiebetrag ?

--- End quote ---
Erst wenn obiges geklärt ist, kann man schauen welches Entgelt zu zahlen war/ist.

--- Zitat ---Gibt es Tarifrechtlich die Möglichkeit einen vorzeitigen Aufstieg in eine höhere Erfahrungsstufe zu beantragen?

--- End quote ---
Es sind zwar keine Erfahrungsstufen, aber man kann eine Verkürzung der Stufenlaufzeit durch erheblich überdurchschnittliche Leistung erreichen.
Man kann aber auch eine Zulage erhalten von bis zu zwei Stufen bekommen.

A53CH:
Hallo, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt: 2019 wurde aufgrund der Übertragung völlig neuer (höherwertiger) Aufgaben eine Höhergruppierung von der E 9 und die E 12 beantragt. Bewilligt wurde die Höhergruppierung in die E 11. Die Entscheidung fiel Anfang 2020 da der Antrag aber 2019 gestellt wurde, wurde das ganze rückwirkend umgesetzt. Es gab somit keinen Irrtum. Durch die Mitte 2020 umgesetzte Überleitung aus der E Tabelle in die S Tabelle wurde es bezüglich dem Garantiebetrag (für mich) undurchsichtig. Daher die diesbezügliche Fragestellung...

Spid:

--- Zitat von: Spid am 03.06.2021 09:28 ---2019 konnte kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden.

--- End quote ---

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